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Briner Peter · Ständerat · 2005-09-20

Briner Peter · Ständerat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Es ist schon etwas verwegen, wenn man sich als Nichtkommissionsmitglied an diesem Kolloquium auch noch beteiligen will, aber ich mache nicht so lange wie einige meiner Vorrednerinnen.

Ich muss sagen: Respekt vor der Kommission! Sie legt uns ein Modell vor, das gut ist. Aber Recht haben und Recht bekommen und damit Mehrheiten kriegen, sind bekanntlich zweierlei Dinge. Die Kantone fühlen sich bei dieser Legiferierung übergangen. Ich verzichte darauf, die Gründe nochmals aufzuzählen: wir kennen sie. Sie lehnen dieses Modell kategorisch ab und drohen mit dem Referendum, und das verheisst nichts Gutes.

Nun erwächst dieser Revision auch von einer ganz anderen Seite noch ein massiver Widerstand, nämlich von den privaten Leistungserbringern; ich vertrete hier keine Interessen. Aber die privaten Kliniken sind Mitbewerber des öffentlichen Gesundheitswesens. Sie ermöglichen den Wettbewerb, und Wettbewerb kann kostendämpfend sein. Deshalb soll man sie in dieser Diskussion eben auch berücksichtigen. Private Trägerschaften seien angemessen in die Spitalplanung einzubeziehen, heisst es in Artikel 39 Absatz 2. Allerdings konnte bisher niemand den Ausdruck "angemessen" näher definieren. Der Begriff kann je nach Gutdünken des Planers völlig willkürlich interpretiert und mehr oder weniger restriktiv ausgelegt werden. Theoretisch würden sie zwar gleichgestellt, doch faktisch, so die Befürchtungen, würde die Staatsmedizin eingeführt. Mit anderen Worten: Die Kantone sind sowohl Partei wie auch Richter. Den Privatkliniken würde mit verstärkter staatlicher Planungskompetenz jeglicher unternehmerische Spielraum entzogen, was für zahlreiche Private eben das wirtschaftliche Aus bedeuten kann. Kollegin Fetz hat dieses Szenario soeben auch aufgezeigt.

Wir beraten vor dem Hintergrund von total auseinander driftenden Modellen: Sie wurden bezeichnet als Modelle der "Kantonesen", von "Bruder Klaus" oder des "barmherzigen Samariters". Mit anderen Worten: Wir haben das Modell des Bundesrates, der Kantone und der Kommission, wir haben Vorstellungen der privaten Kliniken. Ich glaube, diese Lösungen bringen wir in dieser "Plenumsdetailskommissionsdiskussion" nie zu einem mehrheitlich akzeptierten und erst noch sachlich fundierten Ende. Deshalb ist es klar, dass diese Vorlage an die Kommission zurückgewiesen werden muss. Ich bin aber der Meinung, dass die Kommission nicht nur die Kantone anhören muss, sondern dass sie sich auch mit den privaten Anbietern auseinander zu setzen hat, weil es doch Möglichkeiten geben muss, die Anliegen der Kantone, der öffentlichen Anbieter, und die berechtigten Forderungen der Privaten, die komplementär sind und die beide eigentlich aufeinander angewiesen sind, auch oder gerade unter Wettbewerbsbedingungen aufeinander abzustimmen.

Ich danke deshalb, wenn die Kommission diese Vorlage zurücknimmt und die verschiedenen Aspekte berücksichtigt.