Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2000-06-22
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Das Übereinkommen von 1979 über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung ist im Rahmen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa entstanden. Die Schweiz ratifizierte es im Mai 1983. Das Übereinkommen ist ein Rahmenvertrag, der nach Bedarf durch spezielle Protokolle ergänzt wird. Zwei neue Protokolle sollen nun dazu kommen: eines zur Reduktion der Schwermetallemissionen, eines zur Reduktion der Emissionen persistenter organischer Verbindungen. Die beiden Protokolle wurden von 35 Ländern unterzeichnet, darunter von den Vereinigten Staaten, Kanada und der Europäische Gemeinschaft und einer Reihe von Ländern Zentral- und Osteuropas.
Die Protokolle verpflichten die ratifizierenden Parteien zur Ergreifung von Massnahmen zur Reduktion der Emissionen von Substanzen beider Gruppen.
Beide Protokolle treten nach der Unterzeichnung durch den 16. Staat in Kraft. Durch das Ratifizieren entsteht bezüglich der Protokolle ein unterschiedlicher Handlungsbedarf. Für die Länder Mittel- und Osteuropas sind die Protokolle besonders herausfordernd. Der Beitrag dieser Länder wird besonders gross.
Beim Protokoll betreffend Schwermetalle geht es besonders um die Schwermetalle Blei, Kadmium und Quecksilber. Sie sind für die menschliche Gesundheit und allgemein für biologische Systeme besonders gefährlich, denn sie reichern sich in der Nahrungskette an und können als einfache Elemente nicht abgebaut werden.
Die persistenten organischen Schadstoffe sind Stoffe, die z. B. bei der Herstellung von Pestiziden, bei Grossverbrennungen - etwa in KVA -, bei Feuerungen sowie Motorfahrzeugen in die Atmosphäre gelangen.
In der Schweiz wurden die Probleme früh erkannt. Die Schweiz hat mit der Luftreinhalte-Verordnung und der Verordnung über umweltgefährdende Stoffe die Emissionen bereits ganz erheblich reduziert. Trotzdem hat sie am Inkrafttreten dieser Protokolle ein ganz erhebliches Interesse - obwohl die Schweiz in Bezug auf diese Emissionen bereits Massnahmen getroffen hat und ihr keine zusätzlichen finanziellen oder andere Verpflichtungen erwachsen, und zwar weder für den Bund noch für die Kantone. Die Umweltbestimmungen in diesem Abkommen sind wesentliche Rahmenbedingungen für industrielle Tätigkeiten. Sie bringen den Nachbarländern dieselben Rahmenbedingungen wie der Schweiz und damit für die Industrien gleich lange Spiesse.
Für all diese Abkommen gibt es neu auch Vollzugskontrollorgane sowie Instrumente der Überwachung. So gibt es eine Basis, aufgrund derer überprüft werden kann, ob die Länder die Ziele erreichen. Relativ bescheidene Fortschritte der Länder mit sehr grossen Emissionen bringen deshalb für die Gemeinschaft bereits erhebliche Fortschritte.
Ich empfehle Ihnen im Namen der Kommission, auf beide Beschlüsse einzutreten und den Anträgen des Bundesrates zuzustimmen.