Lexipedia

Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-09-20

Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-20

Wortprotokoll

Vorerst komme ich einmal dem Wunsch von Kollege Leuenberger gerne nach und bekenne, dass ich keine Interessen zu deklarieren habe. Ich bin lediglich, wie Sie alle auch, versichert.

Heute geht es darum, die Spitalfinanzierung, die bekanntlich mit falschen Anreizen dafür sorgt, dass die Spitalkosten höher als notwendig ausfallen, zu reformieren. Der Bundesrat will diesen Vorgaben mit einer integralen Planung im stationären Bereich und einer dual-fixen Finanzierung der stationären Leistungen entsprechen. Die Finanzierung soll über leistungsbezogene Pauschalen erfolgen.

Die Kommission hatte sich zum Ziel gesetzt - Sie haben es heute schon einige Male gehört -, über die Vorlage des Bundesrates hinauszugehen und neue Wege zu beschreiten. Sie ist damit in den vergangenen Tagen unter Beschuss geraten. In der Diskussion ging es dabei bis heute vor allem darum, die Differenzen der Konzepte zu markieren, dies ungeachtet der Tatsache, dass die Konzepte des Bundesrates und der Kommission durchaus gemeinsame Elemente enthalten. Mit der Neuordnung verfolgen beide die gleichen Ziele: effizientere Spitalstrukturen, Beseitigung falscher Anreize, mehr Transparenz bei der Finanzierung der Leistungen und damit insgesamt tiefere Gesundheitskosten.

Nochmals: Konzentrieren wir uns doch in diesem schwierigen Feld zunächst einmal darauf, Gemeinsamkeiten zu betonen und nicht Differenzen hochzuspielen. Gemeinsam ist zum einen die Tatsache, dass künftig die Planung der Kantone im stationären Bereich integral erfolgen soll. Öffentliche Spitäler und private Spitäler sollen dabei gleichermassen in die Planung mit einbezogen werden. Die Kosten im Spital sollen künftig über Pauschalen oder Halbpauschalen finanziert werden. Künftig werden demnach Leistungen finanziert und nicht mehr Kosten gedeckt. Das System der Leistungsfinanzierung soll generell eingeführt werden, sodass Leistungen unter Berücksichtigung des Preis-Leistungs-Verhältnisses tarifiert werden können. Die Investitionskosten sollen bei der Tarifierung der Leistungen mitberücksichtigt werden. Beide Konzepte enthalten demnach unbestrittenermassen neue Wettbewerbselemente.

Bei der Finanzierung allerdings, wo es um die Frage geht, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen sich Kantone und Versicherungen an den Spitalkosten beteiligen sollen, scheiden sich die Geister. Die Kommission will bei der Finanzierung zusätzliche Wettbewerbselemente einfügen. So sollen ambulant erbrachte und stationär erbrachte Leistungen künftig einheitlich abgerechnet werden. Das mögliche Interesse der Krankenkassen, ambulante Behandlungen rein aus rechnerischem Kalkül stationär abrechnen zu lassen, soll damit ebenso unterbunden werden wie dasjenige der Kantone, Patienten möglichst in privaten Kliniken behandelt zu wissen, weil die Kantone in diesem Fall keine Beiträge bezahlen müssen.

Das finanzielle Engagement der Kantone soll dabei - das wurde bereits von Kollege Schwaller dargelegt - im heutigen Umfang bestehen bleiben. Mit der Festsetzung einer gesamtschweizerischen Mindestbeitragsquote bei 30 Prozent der Kosten für die übernommenen Leistungen wird diese Vorgabe erreicht. Mit diesem Modell - das scheint mir wichtig - wird keine Kostenverschiebung, weder zulasten der Kantone noch zulasten der Versicherer, verursacht, dies im Gegensatz zur dual-fixen Finanzierung, wie sie vom Bundesrat vorgeschlagen wird. Mit der Finanzierung zu je 50 Prozent würde in jenen Kantonen, in denen der kantonale Beitrag an den stationären Bereich diesen Prozentsatz überschreitet, ein beachtlicher Prämienschub ausgelöst. Der durchschnittliche Prämienanstieg würde gemäss Botschaft 7 Prozent betragen - in bestimmten Kantonen gar bis zu 20 Prozent. Das wollten wir in der Kommission nicht.

Zum Zweiten will die Kommission das Ziel "ein Kostenträger" schneller verwirklicht wissen als der Bundesrat. Zu diesem Zweck will sie bereits in dieser Vorlage einen Zwischenschritt in diese Richtung tun. Das Modell weist eine Ähnlichkeit mit der monistischen Finanzierung auf. Damit wird vermieden, dass alle Beteiligten ihre gesamten Rechnungssysteme zweimal umstellen müssen. Weder Leistungserbringer noch Kantone müssen sich vorerst auf das dual-fixe System einstellen, um dann nach wenigen Jahren ihre ganzen Systeme wiederum umstellen zu müssen.

Seit Jahren fordert die Politik - an vorderster Front die FDP und die CVP und meines Wissens auch nicht wenige Kantone -, dass das System "ein Kostenträger" endlich angegangen werden sollte. Nun, da die Kommission einen Schritt in diese Richtung gehen will, werden handkehrum wiederum alle Hebel in Bewegung gesetzt, um dies zu verhindern.

Seitens der Kantone wird geltend gemacht, das System sei untransparent und verhindere jegliche Kontrolle. Dieses Argument ist in meinen Augen nicht stichhaltig. Zum einen, da mit der Planung, den Leistungsaufträgen und den Fallpauschalen Strukturen geschaffen werden, die eine outputorientierte Leistungsfinanzierung erlauben. Zum anderen - so meine Meinung - ist das Interesse der Versicherer an wirtschaftlich erbrachten Leistungen genau dasselbe wie dasjenige der Kantone. Beide müssen bei hohen Rechnungen einen prozentual höheren Beitrag leisten. Die Kontrolle, egal ob in der Hand der Versicherer oder in der Hand der Kantone, wird letztlich im eigenen Interesse - eben der Versicherer und der Kantone - effizient angegangen werden. Wenn heute seitens der Kantone geltend gemacht wird, es sei intransparent, dann - da gehe ich mit Kollege Schwaller einig - denke ich, dass wir den Gedanken an lediglich einen Kostenträger gleich beerdigen können.

In einem Punkt bin ich mir allerdings, nach all den Diskussionen, vor allem aber nachdem die Kantone zum Konzept der Kommission total in Opposition gegangen sind, nicht mehr sicher. Ich frage mich, ob wir mit unserer hehren Absicht [PAGE 685] einer integralen Planung durch die Kantone, das heisst, keine A- und B-Listen mehr zu erstellen, richtig liegen. Eine integrale Planung verlangt von den Kantonen eine gewisse Offenheit gegenüber dem Wettbewerbsgedanken. Wenn die Kantone bereit sind, nach ökonomischen Gesichtspunkten zu planen und nichtkonkurrenzfähige Strukturen auch tatsächlich aufzugeben, macht das Ganze Sinn und verstärkt die Wirtschaftlichkeit. Wenn die Kantone ihre Mehrfachrolle aber trotz Artikel 39 Absatz 2, der besagt, dass private Trägerschaften angemessen in die Planung einzubeziehen sind, dazu nutzen, unbeliebte Konkurrenten aus dem Verkehr zu ziehen, dann kann die Übungsanlage in eine gefährliche Richtung weisen. Es bleiben ineffiziente Strukturen bestehen, und zwar auf Kosten allfälliger effizienterer Spitäler.

Wollen die Kantone aus bestimmten Gründen, zum Beispiel aus regionalpolitischen Gründen, gewisse Strukturen erhalten, so steht ihnen dies, Kollege Hess, gemäss unserer Vorlage durchaus zu. Sie sind dann aber gefordert, die Kosten selber zu tragen. In dem Sinn können die Kantone also ihre Strukturen erhalten, wenn sie wollen, aber sie müssen sie dann halt finanzieren.

Nach all dem, was ich bisher seitens der Kantone gehört habe, hege ich wirklich Zweifel, ob die Kantone in der Lage sind, die ihnen in unserem Konzept zugedachte Rolle nutzbringend auszufüllen.

Ich bin der Meinung, dass das Konzept unserer Kommission in die richtige Richtung weist. Einige Probleme müssen aber, da gebe ich Ihnen Recht, noch einmal vertieft angegangen werden. Eine Rückweisung der Vorlage an die Kommission, wie sie von Ihnen vorgeschlagen wird, macht aber zumindest im Moment wenig Sinn. Ein zweijähriges Ringen, das zu einem einstimmig angenommenen Ergebnis geführt hat, erführe eine erneute und unnötige Verzögerung. Vor allem, und das macht mir Probleme, scheint mir - im Wissen um die vielen Bemühungen der Subkommission, mit der GDK in ein Gespräch zu kommen - der Wunsch, sich mit der GDK zu verständigen, ein frommer Wunsch zu sein; es sei denn, und das ist die Voraussetzung, dass auch die GDK sich auf die Feststellung der Gemeinsamkeiten konzentriert und nicht einfach rundweg alles ablehnt, was aus der Kommission kommt. Denn wir können und wollen nicht hinter das seinerzeitige EVG-Urteil zurückgehen, das den Zusatzversicherten auf den Grundleistungen denselben Kantonsbeitrag zubilligt wie den OKP-Versicherten.

Ich ersuche Sie nochmals, die Kommissionsversion nicht einfach zu verdammen, und das wurde bis dato auch nicht so getan. Sie werden feststellen, dass wir versucht haben, innovativ zu sein, und ich bitte Sie, uns wenn nicht heute - falls Sie zurückweisen und eine neue Vernehmlassung machen wollen, gut so -, so doch später auf dem eingeschlagenen Weg zu folgen. Ich bin der Überzeugung, es ist die einzige Möglichkeit, aus den festgefahrenen Positionen auszubrechen.

In diesem Sinn bitte ich Sie um Eintreten.