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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-21

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Jeder Kanton muss eine kantonale Familienausgleichskasse einrichten und deren Geschäftsführung der kantonalen AHV-Ausgleichskasse übertragen. Sämtliche Kantone bis auf das Wallis haben das bis heute bereits getan. Es wird ausdrücklich festgelegt, dass die Kantone die Aufsicht über die Familienausgleichskassen haben. Bei den Bestimmungen über die Familienausgleichskassen sollen sich die Kantone an die AHV anlehnen, was schon heute, wie gesagt, die Regel ist. In Absatz 2 Buchstabe c schliesslich soll gemäss Kommissionsantrag das Wort "übrigen" gestrichen werden, weil es im Bundesgesetz gar keine Anerkennungsvoraussetzungen mehr gibt.