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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-21

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Dieser Artikel verweist zur Bestimmung der Höhe der Leistungen auf die massgebenden Familienzulagenordnungen und auf die Bestimmungen betreffend die Unterstellung in Artikel 12. Der Bundesrat bestimmt, wie lange der Anspruch aufgrund des Lohnanspruchs besteht. Die Kantone regeln den Anspruch bei Krankheit, Unfall oder Todesfall heute unterschiedlich. Das soll jetzt einheitlich und abgestimmt auf andere Sozialversicherungsleistungen geschehen.