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Schwaller Urs · Ständerat · 2005-09-21

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Absatz 3 gibt dem Bund die Kompetenz, die Anspruchsvoraussetzungen und die Höhe der Zulagen für Kinder im Ausland zu regeln, und zwar aus Gründen der Rechtsgleichheit unabhängig von der Nationalität. Zwischenstaatliche Vereinbarungen bleiben selbstverständlich vorbehalten, auch wenn das nicht ausdrücklich erwähnt ist. Die Einschränkungen gelten daher auch nicht gegenüber der EU und der Efta, und Ihr Antrag, Kollegin Fetz, ist nicht notwendig, auch gemäss Verwaltung, mit der ich Rücksprache genommen habe. Man hat mir noch einmal klar bestätigt, dass zwischenstaatliche Vereinbarungen selbstverständlich vorgehen.