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Kuprecht Alex · Ständerat · 2005-09-21

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-21

Wortprotokoll

Das System der Kinderzulagen in unserem Land hat sich im Grundsatz bewährt. Es basiert auf den kantonalen und föderalistischen Eckpfeilern, den regional unterschiedlichen Möglichkeiten, Einkommen zu erzielen, und damit auch den sehr unterschiedlichen Kostenstrukturen bezüglich Wohnen und Leben. Es gilt klar und deutlich festzuhalten, dass die bisher entrichteten Kinderzulagen Lohnbestandteile sind, die - Ausnahme ist der Kanton Wallis - einzig und allein durch die Arbeitgeber finanziert werden. In den vergangenen Jahren wurden in zahlreichen Kantonen mehrmals Änderungen an der Höhe der Kinderzulagen durch die Bevölkerung beschlossen und die entsprechenden Werte kontinuierlich angepasst. Die kantonalen Autonomien wurden verantwortungsbewusst wahrgenommen, und den regionalen Gegebenheiten wurde Rechnung getragen. Der bisherige Weg hat sich bewährt.

Die heute zur Beratung anstehende Vorlage ist als Gegenvorschlag zur völlig überrissenen Volksinitiative "für fairere Kinderzulagen" gedacht. Ich habe schon damals, in der Debatte um diese Initiative, in diesem Rat klar zum Ausdruck gebracht, dass eigentlich kein Gegenvorschlag zu dieser Initiative notwendig wäre, und auch heute besteht keine Notwendigkeit dafür. Das nun vorliegende Bundesgesetz über die Familienzulagen geht hinsichtlich seines materiellen Harmonisierungsdranges aus meiner Sicht eindeutig zu weit. Es verletzt den Grundgedanken unseres föderalistischen und subsidiären Handlungsspielraums und greift massiv in die Legiferierungsautonomie unserer Kantone ein. Immerhin müssen 15 Kantone ihre Beiträge zum Teil massiv nach oben anpassen. Es verursacht damit Mehrkosten von gegen 600 Millionen Franken. Es läuft damit den dringend notwendigen und beschlossenen Sparbemühungen bei Bund, Kantonen und Gemeinden zuwider, und man stilisiert mit diesem Gesetz die Kinderzulagen zu einer neuen Art von Sozialleistung hoch und damit zu einem neuen Zweig unseres Sozialversicherungssystems.

Doch Sozialversicherungsleistungen beruhen auf dem Grundsatz der Gegenseitigkeit. Genau dies ist jedoch mit der alleinigen Finanzierung durch die Arbeitgeber nicht der Fall. Ich bin mir bewusst, dass Geben seliger macht als Nehmen, doch es gehört zum verantwortungsbewussten Handeln eines Parlamentes, den Bürgerinnen und Bürgern auch zu sagen, dass nicht alles, was wünschenswert ist, auf die Dauer auch haltbar und vor allem finanzierbar ist.

Mit Ausnahme der EO, die in rund vier Jahren ihren Fonds ebenfalls aufgebraucht haben wird, steht keines der wichtigsten Sozialwerke unseres Landes, sei dies die AHV oder die IV, auf stabilen Füssen. Wir haben allergrösste Mühe, Lösungen zur Gesundung und nachhaltigen Finanzierung dieser Vorsorgepfeiler zu finden. Die Erhöhung der Lohnabgaben und der Mehrwertsteuer bedeutet, dass schlussendlich weniger im Lohnsack vorhanden ist oder die Kaufpreise erhöht werden müssen. Beides ist schlecht: Es schwächt unsere Wirtschaft und damit die Leistungsfähigkeit in massivster Form, es gefährdet unsere Arbeitsplätze und trägt damit schlussendlich, insbesondere bei den Familien, nicht zur Verbesserung des Lebensstandards bei. Über kurz oder lang würde sich bei Einführung einer Bundeslösung mit immer weiter nach oben nivellierten Kinderzulagen die Frage der Mitfinanzierung durch die Arbeitnehmer stellen. Es wäre wohl unredlich, mit der einen Hand zu geben und später mit der anderen Hand wieder wegzunehmen.

Der vorliegende Entwurf, im Nationalrat am 15. März 2005 verabschiedet, suggeriert, dass damit für die Unternehmen eine wesentlich einfachere Lösung besteht, die ihnen auch wesentlich weniger Umtriebe verursacht. Wenn dem so wäre, hätten eigentlich von den Wirtschaftsverbänden positive Signale ausgesendet werden müssen. Ich habe solche Signale aber nicht gehört, im Gegenteil: Sowohl der Arbeitgeber- als auch der Gewerbeverband drohen mit dem Referendum. Wahrlich keine gute Ausgangslage.

In der Tat: Hinsichtlich formaler Angleichungen und Vereinheitlichungen könnte ich mir gewisse Reformen durchaus vorstellen. Ist das aber effektiv eine Aufgabe, die durch den Bund wahrgenommen und gelöst werden muss? Müssten sich nicht vielmehr die Kantone - vertreten beispielsweise durch die Sozialdirektorenkonferenz oder die KdK - dieser Aufgabe annehmen? Sie pochen sonst ja vermehrt auf ihre Autonomie und ihre Kompetenzen, was ich sehr oft auch begrüsse. Ist eine materielle Bundeslösung nicht auch ein nicht notwendiger Eingriff in unser Subsidiaritätssystem? Die [PAGE 709] Unterstützung der Familien geschieht nicht nur, indem man ihnen während einer bestimmten Zeit mehr gibt, sondern indem man ihnen in der Zeit, in der Kinder heranwachsen, weniger wegnimmt.

Ich bin der Überzeugung, dass mit teilweise massiver Erhöhung der Kinderzulagen nicht mehr Kinder das Licht der Welt erblicken werden. Die Abnahme der Kinderzahl hat andere, in der persönlichen Einschränkung zu suchende Hintergründe. Eine Bundeslösung in Bezug auf die Kinderzulagen wird keinen Durchbruch bringen, die Wirtschaft aber weiter massiv belasten. Bevor wir zu solchen nicht notwendigen Schritten gelangen, sind die existenziellen Vorsorgewerke zu stabilisieren und nachhaltig zu finanzieren. Legen wir unsere Kraft in die Lösung dieser Problematik, und überlassen wir es den Kantonen, diese bis anhin gut funktionierende Regelung vor Ort weiterzuführen. Sie hat sich bewährt, und was sich bisher bewährt hat, muss nicht mit einem Giesskannensystem auf die Stufe des Bundes gestellt werden.

Ich bitte Sie deshalb, verantwortungsbewusst und kostenbewusst zu handeln und auf die Vorlage nicht einzutreten.