Forster-Vannini Erika · Ständerat · 2005-09-21
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-21
Wortprotokoll
Die Kinderzulagen sind bis heute - Frau Heberlein und Herr Jenny haben bereits darauf [PAGE 711] hingewiesen - mit Ausnahme der Landwirtschaft eine einseitig durch die Arbeitgeber finanzierte Leistung. Man kann dies als Anachronismus sehen, aber eben auch als Ausdruck der sozialen Verantwortung, welche der Arbeitgeber alleine wahrnimmt. In der Tat muss man sich fragen, ob es nicht wieder zeitgemäss ist, dass sich die Arbeitgeberschaft so verhält. Man kann sich wirklich fragen, weshalb ein bewährtes, wenn auch zugegebenermassen sehr zersplittertes System privater und öffentlicher kantonaler Familienausgleichskassen nicht nur vereinheitlicht, sondern sogar zu einer paritätisch finanzierten Sozialversicherung des Bundes umfunktioniert werden soll. Zwar hat der Bund diese Kompetenz - aber soll er sie auch tatsächlich nutzen? Meine folgenden kritischen Anmerkungen richten sich in keiner Weise gegen Familien- respektive Kinderzulagen, sondern nur gegen eine über die formelle Harmonisierung hinausgehende Bundeslösung.
Kollegin Fetz hat die Vorzüge für die Familien in den höchsten Tönen gelobt. Die finanziellen Konsequenzen eines solchen Minimalsatzes wären aber erheblich und für die anvisierten Zielgruppen, nämlich Familien mit Kindern, oft sogar kontraproduktiv. Interessant sind dazu die Ausführungen des Bundesrates in der ergänzenden Stellungnahme vom 10. November 2004 zum Eentwurf der Kommission des Nationalrates. Einer geringfügigen Mehrbelastung für den Bund als Arbeitgeber stünden Mehreinnahmen für den Bund in erklecklicher Höhe gegenüber. Erwartet wird eine Senkung der Prämienverbilligung bei der Krankenversicherung um einen Betrag von 30 Millionen Franken jährlich. Das heisst im Umkehrschluss, dass an Familien dank höherer Zulagen weniger Krankenkassensubventionen ausgerichtet werden. Für Leute, die das Geld wirklich brauchen, ist es tendenziell ein Nullsummenspiel. Die Mehreinnahmen von 20 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer der natürlichen Personen stammen aus jener Bevölkerungsschicht, welche eigentlich - es wurde bereits darauf hingewiesen - Familienzulagen nicht dringend nötig hat, deswegen vielleicht sogar in eine ungünstige Progression rutscht und per saldo schlechter fährt.
Die Arbeitgeber werden sinkende Gewinne zu verzeichnen haben, wenn es nicht gelingt, die Mehrkosten auf die Preise zu überwälzen. Dies wiederum führt zu Mindereinnahmen von rund 30 Millionen Franken bei der direkten Bundessteuer. Dieses Szenario ist angesichts der wirtschaftlichen Lage wesentlich wahrscheinlicher als jenes, das von einer Überwälzung auf die Preise ausgeht und mit Mehreinnahmen von 10 Millionen Franken bei der Mehrwertsteuer rechnet. Der langen Rede kurzer Sinn: Ein Einheitsminimalsatz kann nicht infrage kommen.
Lassen Sie mich aber noch etwas Grundsätzliches anfügen. Dieses ganze Zahlenspiel zeigt mit Deutlichkeit, dass wir im Bereich der Gesellschaftspolitik dauernd vermeintliche und echte Löcher zu stopfen suchen, indem wir andere aufreissen - etwa so wie der unerfahrene Mensch, der einen Kleinkredit mit einem noch höheren bei gleichen Einkommensverhältnissen zu decken versucht.
Der nächste Streitpunkt ist für mich die Frage des Grundsatzes "Ein Kind, eine Zulage", also konkret der Streitpunkt des Einbezuges Selbstständigerwerbender und Nichtselbstständigerwerbender in die Anspruchsgruppe. Die Kommission schlägt Ihnen vor, die Selbstständigerwerbenden diesem Gesetz nicht zu unterstellen; das ist richtig. Eine von mir angeführte Minderheit beantragt die Streichung der Artikel 20, 22 und 23, in denen Nichterwerbstätige einbezogen werden sollen.
Mit der Bezugsberechtigung Nichterwerbstätiger verlassen wir meiner Meinung nach den Pfad der ordnungspolitischen Tugend. Personen, die nicht erwerbstätig sind, gehören entweder zu den Sozialhilfeempfängern oder sind ausserordentlich wohlhabend. Diese Bezugsberechtigung ist rundweg abzulehnen, da hier keinerlei Zusammenhang mit der ursprünglichen Zielsetzung der Familienzulage mehr gegeben ist.
Es gibt gute Gründe, auf diese Vorlage nicht einzutreten. Ich habe mich relativ schwer getan mit der Frage, ob ich auf die Vorlage überhaupt eintreten solle oder nicht. Wenn ich Ihnen trotzdem empfehle, auf die Vorlage einzutreten, so deswegen, weil schon lange gefordert wurde, dass eine administrative Entlastung der Betriebe und eine Vereinfachung der Durchführung durch die Vereinheitlichung der Begriffe herbeigeführt werden. Eine gewisse Vereinfachung des administrativen Aufwandes, so denke ich, ist richtig.
Deshalb bitte ich Sie trotz aller Skepsis, auf diese Vorlage einzutreten, aber nur, um eine formelle Harmonisierung in die Wege zu leiten.