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Fetz Anita · Ständerat · 2005-09-21

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-21

Wortprotokoll

Hier geht es jetzt um das Kernstück in diesem Bundesgesetz. Wir haben vorher entschieden, dass wir eine Harmonisierung wollen. Die Basis dieses Kernstücks der Vorlage ist "Ein Kind, eine Zulage", mit einer Referenzgrösse von 200 bzw. 250 Franken, auf die sich die Kantone beziehen und die für alle klar ist.

Ich muss jetzt schon mal kurz meinen leicht emotionalen Ärger sanft ausdrücken: Ich höre jetzt hier seit anderthalb Stunden, dass man die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft verbessern muss, die Wirtschaft nicht belasten darf usw. Damit bin ich bis zu einem gewissen Grad auch einverstanden. Wenn Sie aber weiterhin keine Rahmenbedingungen für die Familien schaffen, können Sie in zwanzig Jahren zu wirtschaften aufhören, auch wenn Sie die Steuern auf null heruntersetzen. Es braucht in der Familienpolitik staatliche Rahmenbedingungen, die für Familien einen Rahmen bilden, innerhalb dessen auch ihre Arbeit anerkannt und unterstützt wird. Es macht wenig Sinn, dazu immer am Sonntag zu reden und sich dann, wenn es darum geht, konkret etwas zu entscheiden, entweder wieder auf den Föderalismus oder die Giesskanne oder was auch immer zu beziehen. Es geht hier auch darum, ein politisches Zeichen zugunsten der Familien zu setzen - das war sozusagen die emotionale Klammer.

Jetzt komme ich zur Sachebene: Hier und heute ist es auch für die Kantone wichtig, dass sie eine Referenzgrösse haben. Wir können uns nämlich das System der unterschiedlichen kantonalen Referenzgrössen im ganzen Zulagenwesen auch deshalb nicht länger leisten, weil es viel zu teuer ist. Sie sagen immer, das sei günstiger, aber das scheint nur deshalb so zu sein, weil Sie jeweils den einzelnen Kanton anschauen. Insgesamt sind diese vielen Verwaltungsstrukturen und Abgrenzungsprobleme extrem teuer. Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass es durch die Komplexität der einzelnen Systeme immer wieder zu perversen und unerwünschten Effekten kommt. Das Stossendste ist, wenn jemand wegen Mehrarbeit weniger verdient - das finden Sie doch auch! Solche perversen Effekte drohen auch im Kinderzulagensystem, wenn wir keine Mindesthöhe festlegen.

Ich möchte Ihnen ein Beispiel nennen: Eine alleinerziehende Mutter von zwei Kindern lebt im Kanton Schwyz. Sie bleibt bei ihren zwei Kindern zu Hause und geht keiner Erwerbstätigkeit nach. Als Nichterwerbstätige erhält sie nach dem Schwyzer Kinderzulagensystem, das ja sehr grosszügig ist, 200 Franken pro Kind, also 400 Franken im Monat. Wenn sie aber einen Tag pro Woche im Kanton Zürich arbeiten geht, erhält sie dort nach dem Zürcher Ansatz nur 170 Franken pro Kind, also 340 Franken für beide Kinder. Wenn sie Pech hat und für diesen einen Tag bei einem Arbeitgeber angestellt ist, der nur das gesetzliche Minimum bezahlt, erhält sie als Teilzeitangestellte sogar nur eine reduzierte Zulage, also weniger, als wenn sie als Nichterwerbstätige im Kanton Schwyz wohnt.

Das sind die perversen Effekte der Kantonalisierung, die mit der Mobilität der Leute heute natürlich enorm zunehmen. Das müssen wir einfach zur Kenntnis nehmen. Die Menschen sind heute mobil, die Wirtschaft will, dass sie mobil sind. Entsprechend brauchen wir auch die Referenzgrössen von 200 bzw. 250 Franken.

Ein weiterer Punkt: Warum soll eigentlich die Landwirtschaft immer bekommen, was man den Arbeitnehmern und den Arbeitnehmerinnen in anderen Branchen nicht geben will? Die Landwirtschaft kennt einheitliche Kinderzulagen - ich bin auch dafür -, obwohl sie in unterschiedlichen Kantonen aktiv ist. Das sollte auch für die anderen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten.

Ein letzter Punkt: Ich möchte Sie daran erinnern, dass das Parlament 1992 beschlossen hat, zur parlamentarischen Initiative Fankhauser, die Zulagen von 200 und 250 Franken verlangt, Ja zu sagen. Und jetzt wollen wir wieder unter diese Beträge gehen. Ich meine, da ist ein Stück weit auch die Redlichkeit der Politik gefragt; sie soll bei ihren positiven Entscheiden, die grundsätzlich gefällt worden sind, bleiben.