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Lauri Hans · Ständerat · 2005-09-27

Lauri Hans · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-27

Wortprotokoll

Wir behandeln die Revision des Binnenmarktgesetzes zu einem Zeitpunkt, wo verschiedene Konjunktur-Auguren ihre Binnenmarkt-Wachstumsprognosen für das laufende und das nächste Jahr einmal mehr zurücknehmen. So zum Beispiel die UBS für beide Jahre um deutlich mehr als 10 Prozent; für das laufende Jahr korrigiert die Bank ihre Prognose um 0,3 Prozentpunkte auf ein Wachstum von noch 1,3 Prozent. Die Nationalbank geht für das laufende Jahr von einem Wirtschaftswachstum in der Grössenordnung von 1 Prozent oder vielleicht etwas mehr aus.

Das Zurücknehmen von Wachstumsprognosen für das laufende Jahr mit dem gleichzeitigen optimistischen Hinweis auf bessere künftige Zeiten wird in unserem Land immer mehr zu einer Art Ritual. Wir könnten derartige unbefriedigende Botschaften leichter verkraften, wenn wir nicht alle wüssten, dass die Schweiz schon seit sehr langer Zeit ein deutlich tieferes Wirtschaftswachstum aufweist als die meisten entwickelten Länder.

Der Hinweis auf die schweizerische Wachstumsproblematik zu Beginn unserer Diskussion zum Binnenmarktgesetz ist deshalb wichtig, weil dieses Gesetz ein wesentlicher Bestandteil des aus 17 Positionen bestehenden bundesrätlichen Wachstumspaketes vom Februar 2004 ist. Es steht sogar an der Spitze der sechs Massnahmen zum sogenannten Binnenmarktprogramm.

Nun musste Ihre Kommission, wie früher schon der Nationalrat, zur Kenntnis nehmen, dass das Binnenmarktgesetz auf kurze und mittlere Frist kaum spürbare direkte Wachstumseffekte auslösen wird. Wer eine klare Sprache spricht, muss sogar sagen, dass man innerhalb einer überblickbaren Zeit mit keinen feststellbaren Wachstumsimpulsen rechnen kann. Die beigezogenen Experten waren sich in diesem Punkt einig. Das stimmt umso nachdenklicher, als sich die übrigen fünf Massnahmen des Binnenmarktprogrammes auch erst auf mittlere Frist positiv auswirken werden - mit praktisch spürbaren wirtschaftlichen Effekten bei realistischer Einschätzung wohl erst gegen Ende dieses Jahrzehntes. Es handelt sich um die fünf Vorhaben Beschaffungswesen, KVG, Fortsetzung der Agrarreform, Strommarktliberalisierung und Dienstleistungsmarkt.

In dieser unerfreulichen und für mich hinsichtlich des Binnenmarktgesetzes bis vor kurzem auch überraschenden Situation sind im Interesse eines höheren Wirtschaftswachstums ein paar politische Schlussfolgerungen zu ziehen.

So zum Beispiel: Auch wenn das BMG anerkanntermassen kein Wachstumswunder auslösen wird, ist es doch konsequent und ohne irgendwelche Schwächungen zu unterstützen, stärkt es doch mindestens in grundsätzlicher Art und Weise den Wettbewerbsgedanken und die Wettbewerbskultur. Bereits dies ist für unser Land wichtig. Handelsoffenheit und freier Marktzugang führen stets zu Effizienzfortschritten und damit mindestens auf längere Sicht zu mehr Wachstum. Hier vollzieht das Gesetz einen Schritt, den wir eigentlich [PAGE 755] schon vor längerer Zeit hätten machen sollen und der nun überfällig ist.

Eine zweite Schlussfolgerung: Kantone mit hohen öffentlich-rechtlichen Marktzugangsschranken werden als Folge des Gesetzes mit dem Umstand konfrontiert werden, dass Anbieter aus weniger regulierten Kantonen die hohen Regulierungsschranken umgehen können. Dies wird unmittelbar zu einer Diskriminierung von kantonsinternen Anbietern führen, mit dem Effekt, dass der Kanton, will er nicht vor Gericht gezogen werden, von sich aus und parallel zum Vollzug des BMG seine Marktzugangsschranken in einem geordneten kantonalen politischen Prozess senken und sie den Regelungen in den liberaleren Kantonen angleichen muss. Dies ist vertretbar, weil das Schutzniveau in allen Kantonen, wie wir festgestellt haben, auch in denjenigen mit einer tiefen Regulierung, immer noch beträchtlich ist. Meines Erachtens sollen sich die Kantone mit hoher Regulierungsdichte schon heute mit dieser neuen Herausforderung auseinander setzen und ihre Regelwerke zum Voraus kritisch durchforsten.

Ich hoffe sehr, dass das BMG derartige Liberalisierungsprozesse auslösen wird. Damit könnte die ansonsten sehr lange Einführungsphase des Gesetzes im Interesse der nationalen Wachstumspolitik massgebend verkürzt werden.

Eine dritte Schlussfolgerung: Die ernüchternde Feststellung über die kurz- und mittelfristigen Wachstumseffekte des BMG muss den Bundesrat und insbesondere auch uns im Parlament dazu bringen, die noch pendenten bzw. teils noch gar nicht in Angriff genommenen Punkte des Wachstumspaketes mit aller Kraft, inhaltlicher Konsequenz und straffen Zeitplänen vorwärts zu treiben. Die wichtigsten Stichworte, um die es geht, sind uns allen an sich bestens bekannt.

Wie Sie auf Seite 11 der Fahne sehen, hat sich Ihre WAK auch mit Berufsausübungsschwierigkeiten und Diskriminierungen von Schweizer Unternehmen im Ausland auseinander gesetzt; Frau Kollegin Slongo hat darüber ausführlich berichtet. Es besteht Handlungsbedarf dafür, dass sich Bundesrat und Verwaltung stärker als bisher für den Zugang von schweizerischen Anbietern im Ausland einsetzen sollten. Es gibt hier ein Diskriminierungspotenzial, gegen das nur mit Hilfe der Regierung und der Verwaltung angekämpft werden kann. Ich bitte deshalb den Bundesrat, die Motion der WAK ernst zu nehmen und die Verwaltung anzuweisen, sich mit den einzelnen Diskriminierungsfällen wirklich vertieft auseinander zu setzen. Ich habe mir sagen lassen, dass es für solche Fälle beim Integrationsbüro eine Art Meldestelle gibt. Herr Bundesrat, ich wäre dankbar, wenn Sie diese Meldestelle mehr propagieren würden, sodass die betroffene Wirtschaft auch wirklich weiss, an wen sie sich zentral wenden kann, um ihre Schwierigkeiten im Ausland zu melden.

Ich bin selbstverständlich ebenfalls für Eintreten.