Slongo Marianne · Ständerat · 2005-09-27
Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-27
Wortprotokoll
Wir brauchen Wachstum. Die Revision des Binnenmarktgesetzes ist ein Mosaikstein des bundesrätlichen Wachstumspaketes vom Februar 2004. Ich unterstütze das gemeinsame Ziel, unserer Schweizer Wirtschaft wieder zu mehr Schwung zu verhelfen. Wie erreichen wir dieses Ziel? Im Vordergrund stehen dabei drei Schwerpunkte:
1. Abbau von Schranken: Das optimale Funktionieren des Marktes wird durch den gezielten Abbau kantonaler und kommunaler Marktzutrittsschranken erleichtert. Das geltende Gesetz hat diesbezüglich leider kaum zu wesentlichen Verbesserungen geführt; Herr David hat bereits darauf hingewiesen. Der freie Marktzugang als zentraler Grundsatz wird zu oft gehemmt. Wir wollen deshalb den freien Marktzugang stärken.
2. Berufliche Mobilität: Mit der Revision soll die Berufsausübungsfreiheit gestärkt und die Schlechterstellung von Schweizer Bürgern gegenüber EU-Bürgern verhindert werden. Kantonale und kommunale Marktzutrittsschranken vermindern nicht nur die Funktionsfähigkeit des Marktes, sondern schränken auch die Berufsausübungsfreiheit und die damit einhergehende berufliche Mobilität ein. Aus diesem Grund begünstigt die im gesamtwirtschaftlichen Interesse liegende Stärkung des freien Marktzugangs auch die Entfaltung der individuellen Berufsausübung.
3. Wirkungsvolles Beschwerderecht: Im Spannungsfeld zwischen staatlicher Kompetenzaufteilung und dem Erfordernis eines bundesweiten Binnenmarktes soll einer Bundesbehörde, die nicht an die Weisungen des Bundesrates gebunden ist, eine Interventionsmöglichkeit bei den kantonalen Gerichtsinstanzen eingeräumt werden. Konkret soll mit der Gesetzesrevision die Aufsichtsfunktion der Wettbewerbskommission wirkungsvoller werden, weil neu der Weko ein Beschwerderecht gegeben wird. Mit dieser Revision wollen wir den Wettbewerb stärken und die Souveränität der Kantone respektieren.
Wie wird erreicht, dass der Marktzugang für Schweizer Berufsleute und Schweizer KMU im benachbarten Ausland nicht behindert oder gar verunmöglicht wird? Die [PAGE 754] Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates hat eine Motion vorbereitet, die Sie auf Seite 11 der Fahne finden. Diese Motion lädt den Bundesrat ein, die diesbezüglich notwendigen Massnahmen zu treffen.
Im Rahmen der bilateralen Verträge wollen wir das Problem der Personenfreizügigkeit nach aussen ohne die jetzigen bürokratischen Hürden lösen. Wer jenseits der Landesgrenze einen Auftrag ausführt, soll von der Eidgenossenschaft eine Bestätigung, quasi einen Berufspass, erhalten, der aussagt, dass er in der Schweiz zur Berufsausübung berechtigt ist. Zum Teil haben einzelne Branchen dieses Problem schon gelöst. Für Architekten, Ingenieure und verschiedene Handwerker besteht jedoch noch dringender Handlungsbedarf. Beispielsweise ist die Stiftung der Schweizerischen Register der Ingenieure, Architekten und Techniker (REG) diejenige öffentlich-rechtliche Institution in der Schweiz, die gemäss ihrem Vertrag mit dem Bund seit Jahrzehnten die berufliche Qualifikation der Fachleute der technischen Berufe nachweist und einen solchen Berufspass ausstellen könnte.
Diese Gesetzesanpassungen sollen neben anderen Projekten unserer Binnenwirtschaft dringend notwendige Wachstumsimpulse geben. Ich bitte Sie, nebst der Revision des Binnenmarktgesetzes auch diese Motion zu unterstützen.