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AB 59147

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Unsere Kommission hatte das Glück, im August an der ETH Lausanne zu tagen und dort Geschäfte zu behandeln, welche die Förderagentur für Innovation (KTI) betreffen. Dazu gehörten die Vorstellung der heutigen Entwicklung der KTI durch ihren Direktor, Herrn Johannes Kaufmann, und die Vorstellung der an der ETH laufenden Forschung betreffend Präzisionsgeräte. Dies war natürlich eine besonders geglückte Einführung in die Behandlung der Motion Noser.

Das ultimative Ziel der KTI als nationaler Akteur im Innovationssystem ist die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Valorisierung des Wissens, das mit viel Steuergeldern in der Grundlagenforschung produziert wird. Wir wissen aber alle, wie lang der Weg ist, bis eine gute Idee umgesetzt wird und endlich als neues Produkt auf den Markt kommt. Bis sich ein Industriepartner dafür interessiert, setzt die KTI an und initiiert Projekte. Wenn sich ein Industriepartner und ein Forschender finden, finanziert die KTI die Hälfte der Projekte, d. h. den Forschungspartner; die KTI investiert also in Köpfe. Jedes KTI-Projekt hat eine wirtschaftliche Finalität und hat auch eine im internationalen Vergleich grosse Hebelwirkung. So mobilisiert 1 Bundesfranken 1,3 bis 1,5 Franken aus der Industrie. Weltweit sind wir erst interessant, wenn wir in der Grundlagenforschung und in der Valorisierung gut sind. Das sollten wir als Wissensgesellschaft nicht vergessen und alles daransetzen, beides zu unterstützen.

Im März dieses Jahres hat der Nationalrat die Motion Noser angenommen, in welcher verlangt wird, die dem Bundesamt für Berufsbildung und Innovation angegliederte KTI, die sich für den Brückenschlag zwischen Hochschulen und Wirtschaft einsetzt, die Ideen aus der Forschung möglichst rasch auf den Markt bringt und dadurch auch Arbeitsplätze schaffen will, "angepasst zu positionieren". Verlangt werden unter anderem die Unabhängigkeit von der Verwaltung, eine Anpassung der Rechtsgrundlagen und ein dem Nationalfonds vergleichbarer Status.

Die Ziele der Motion stiessen in der WBK auf offene Türen; eine autonome KTI könne ihrer Aufgabe als nationale Stelle für Innovationsförderung besser gerecht werden, war die allgemeine Stimmung.

Frau Renold, stellvertretende Direktorin des BBT, wies in der Diskussion auf den Bildungsrahmenartikel hin, der gerade nächste Woche im Nationalrat zur Debatte steht, wobei die Innovation Teil des Artikels sein wird. Die Debatte werde aufzeigen, wie weit die Innovationsförderung gefasst werden müsse. Unser Kollege Schiesser wies darauf hin, dass es aus der Sicht des SNF begrüssenswert sei, wenn der SNF und die KTI rechtlich und institutionell näher zusammenrücken würden und damit ein noch intensiverer Austausch zwischen den beiden Institutionen stattfinden könnte. Auch sollte die künftige Unabhängigkeit keine Befürchtungen wecken; die internen und externen Kontrollen seien voll gewährleistet.

Mit der Verselbstständigung geben wir nichts aus der Hand. Mit einem klaren Leistungsauftrag und einem Controlling können wir entscheiden, wie sich diese Institution zu entwickeln hat. Es ist auch gegenüber der Wirtschaft wichtig, dass die KTI von den administrativen Abläufen der Bundesverwaltung gelöst wird.

Mit dem Verfassungsartikel haben wir einen neuen Rahmen, der es uns erlauben wird, die entsprechende gesetzliche Grundlage anzupassen. In der Debatte werden wir dann erläutern können, welche Lösung wir für die KTI wollen und wie weit wir diese Institution aus der zentralen Verwaltung herausführen wollen. Durch die anschauliche Präsentation verschiedener Projekte und ihrer Entstehungsgeschichten vonseiten der KTI, der Hochschulen und der KMU wurde die Kommission in ihrer Auffassung bestätigt.

Sie beantragt einstimmig die Annahme der Motion.

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