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Fetz Anita · Ständerat · 2005-09-27

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und eine Deklarationspflicht im Tierschutzgesetz aufzunehmen. Sie nimmt damit das Anliegen der Schweizer Bauern nach fairen Wettbewerbsbedingungen auf. Ich möchte Sie informieren, dass dieser Vorschlag im Nationalrat von Josef Kunz eingebracht worden ist. Ich als Konsumentin verstehe und unterstütze dieses Anliegen der Schweizer Bauern nach gleich langen Spiessen im internationalen Wettbewerb. Viele Landwirtschaftsprodukte werden heute importiert, die weit unter dem Niveau dessen, was die schweizerischen Gesetze verlangen, hergestellt wurden. Das ist einer der massgeblichen Gründe, warum diese Importprodukte sehr viel billiger angeboten werden können.

Ohne Deklaration über Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung sind für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten die Preisunterschiede zwischen importierten und einheimischen Produkten nicht nachvollziehbar. Ohne Pflicht zur Deklaration und ohne eine transparenzschaffende Regelung werden die Schweizer Bauern, die vor allem in den letzten zehn Jahren stark in die tierfreundliche [PAGE 745] Haltung ihrer Kühe, Schweine und Hühner investiert haben, in ihren Marktchancen auf unfaire Art benachteiligt.

Ich möchte Ihnen das anhand von zwei konkreten Beispielen aufzeigen: Ein Kilo Kaninchenfleisch kostet in der Schweiz rund 18 bis 25 Franken, ungarisches Kaninchenfleisch kostet ungefähr 10 Franken pro Kilo, kommt aber meist von Kaninchen aus Käfighaltung. Das widerspricht unserer schweizerischen Gesetzgebung. Ohne Deklaration haben die Konsumentin und der Konsument keine Ahnung, wie diese grossen Preisunterschiede zustande kommen. Das ist nicht nur unseren Bauern gegenüber unfair, sondern verschleiert eigentlich auch den Grund, warum wir unsere Schweizer Landwirtschaft mit derart hohen Subventionen unterstützen - nämlich damit sie ökologisch produziert.

Ein anderes Beispiel: Pouletschenkel aus nordischen Ländern kosten etwa 10 Franken pro Kilogramm, in der Schweiz beträgt der Kilopreis etwa 16 Franken. Die Konsumentin hat keine Ahnung, dass die meisten dieser ausländischen Tierprodukte nicht nach tiergerechter Art produziert worden sind.

Das ist also einer der Hauptgründe für die Minderheit: Wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Schweizer Bauern, und wir wollen, dass sie gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb haben.

Nun zu den Vorwürfen oder zu den Bedenken der Mehrheit: Das Hauptbedenken betrifft ja die Praktikabilität der Umsetzung. Hier bin ich überzeugt, dass die Umsetzung machbar ist, ganz nach dem Motto: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Der Beschluss dieser Bestimmung bedeutet nämlich nicht, dass sämtliche Produkte im Detail deklariert werden müssen. Der Bundesrat hat es in der Hand, in einer sinnvollen, massvollen und vor allem praktikablen Verordnung vorzuschreiben, wie die Produkte deklariert werden müssen.

Ich weiss: Es kommen immer alle mit der Salami, die aus zehn verschiedenen Fleischsorten besteht, und mit dem Käse, der auch noch aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt ist. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Wir können ja auch einmal logisch und plausibel vorgehen. Es reicht nämlich, wenn wir in einer ersten Runde die Produkte deklarieren lassen, die homogen sind, die man also wirklich auch kontrollieren kann, die nur aus einer Fleischsorte bestehen. Damit erfassen Sie nämlich bereits 70 Prozent sämtlicher Fleischprodukte. Das "Salami-Killerargument" kann man hier nicht ständig aufführen.

Ich möchte Sie daran erinnern, dass gemäss Artikel 4 der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung importierte Produkte deklariert werden müssen, die nach einer in der Schweiz verbotenen Produktionsart hergestellt werden. Das Beispiel der Käfig-Eier zeigt, dass die Deklaration funktioniert, dass sie machbar ist, dass sie umsetzbar ist. Batterie-Eier müssen mit dem Hinweis "Eier aus Käfighaltung" deklariert werden. Die Folge ist: In der Schweiz verkauft praktisch kein Laden mehr Batterie-Eier, weil die Konsumentinnen und Konsumenten sie nicht wollen. Das Gleiche gilt bei der Deklaration von Hormon- und Antibiotikafleisch. Auch hier ist es möglich. Sie können mir nicht sagen, dass das in Bezug auf Fleischsorten, die homogen sind - nicht heterogen wie die Salami -, nicht genauso gut möglich ist.

Es bleibt noch der Vorwurf der WTO-Inkompatibilität, den ich auch schon gehört habe. Hier streiten sich ja die verschiedenen zuständigen Bundesämter. Die WBK des Nationalrates hat mehrere Abklärungen gemacht. Ich kann Sie hier auf eine neue Dissertation der Juristischen Fakultät der Universität Bern verweisen, die sehr hilfreich ist. Sie heisst: "Die Beurteilung der Zulässigkeit von Importrestriktionen aus Gründen des Tier- und Artenschutzes im Recht der WTO". Sie erschien im Mai dieses Jahres, ist also sehr aktuell. Sie kommt eindeutig zum Schluss, dass eine Deklarationspflicht WTO-konform ist. Damit bestätigt sie wissenschaftlich, was der Bundesrat selbst ja in seiner Stellungnahme zur Motion Sommaruga, damals noch im Nationalrat, im Jahre 2001 geschrieben hat: "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Information der Konsumentenschaft zu den legitimen Zielen für Kennzeichnungsvorschriften gehört und diese unter der Voraussetzung der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismässigkeit mit den Verpflichtungen im Rahmen der WTO vereinbar sind."

Sie sehen also, es gibt genügend Hinweise dafür, dass die Deklarationspflicht praktikabel und umsetzbar ist. Zum Schluss möchte ich Sie noch daran erinnern, dass Ihre GPK im Jahre 1993 sowie die Arbeitsgruppe Langenberger, die beide den Vollzug des Tierschutzgesetzes untersucht haben, eindeutig festgestellt haben, dass eine Deklarationspflicht zu empfehlen ist. Ich denke also, es ist nun höchste Zeit, nicht nur Analysen zu machen, sondern den Analysen und vor allem den Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Wie gesagt - auch an Sie, Herr Bundesrat -: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.