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preparatory:AB 59189

Langenberger Christiane · Ständerat · Waadt · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-27

Wortprotokoll

Der Nationalrat hat in seinem Beschluss bei den Tiertransporten die Fahrzeit ab dem Verladeplatz auf höchstens sechs Stunden begrenzt. Tierschutzorganisationen sind überzeugt, dass diese Zeit in der Schweiz ausnahmslos eingehalten werden kann. Nun hat sich auch der Bauernverband mit dieser Regelung einverstanden erklärt. Das Problem ist die Konzentration der Schlachthöfe; es bleiben nur noch einige Schlachthöfe. Aber da der Bundesrat Ausnahmebestimmungen festlegen kann, ist diese Lösung akzeptabel.

Wir sind mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Nationalrat gefolgt.

Mit der neuen Regelung "mit der Branche" werden die Bildung und die Weiterbildung behandelt. Diese Ergänzung wurde im Nationalrat zuerst abgelehnt, am Schluss der Debatte aber via Rückkommensantrag aufgenommen. Der Zusatz "mit der Branche" ist eigentlich ein unbestimmter Begriff. Es scheint aber selbstverständlich zu sein, dass die Branchen bei Bildungsfragen einbezogen werden. Gerade bei der Ausbildung des Personals, das mit Tiertransporten zu tun hat, war die Zusammenarbeit exemplarisch, und es wurde sogar eine Interessengemeinschaft mit den Betroffenen gebildet.

Schlussendlich obsiegte aber doch eine andere Formulierung, die dem Berufsbildungsgesetz entspricht, nämlich: "Er" - der Bundesrat - "regelt nach Anhörung der Branchenorganisationen die Anforderungen ...." Wir haben dieser Formulierung mit 7 zu 4 Stimmen zugestimmt. Damit [PAGE 751] beseitigen wir auch noch eine weitere Differenz zum Nationalrat. Der Nationalrat sollte eigentlich diese Formulierung akzeptieren.

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