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Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-09-27

Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-27

Wortprotokoll

Gestatten Sie mir, dass ich noch in einen Dialog mit Herrn Bundesrat Deiss trete - trotz der fortgeschrittenen Zeit.

Die rechtliche Ausgangslage bezüglich der Finanzhilfen wurde in der Antwort auf die Interpellation dargelegt. Es ist eine Tatsache, dass sich das Parlament für die Integration der Berufe der Bereiche Gesundheit, Soziales und Kunst (GSK) in Bundeskompetenz ausgesprochen hat, ohne die erforderlichen Finanzen zu bewilligen. Wir haben mit der BFT-Botschaft etwas nachgebessert, indem wir von 40 auf 80 Millionen Franken aufgestockt haben. Herr Bundesrat, ich muss Ihnen einfach sagen: Es kann doch nicht darum gehen, dass man sich jetzt gleichsam hinter der gesetzlichen Regelung bzw. dem Finanzierungsbeschluss des Parlamentes versteckt. Es ist vielmehr ein Gebot der Stunde, den Realitäten ins Auge zu sehen. Die Realität ist die: Es ist eine Tatsache geworden, dass die Finanzen für die Fortführung der Studiengänge Soziale Arbeit und Gesundheit völlig unzureichend sind.

Es ist dies eine Situation, die bereits in der Eintretensdebatte zur Teilrevision des Fachhochschulgesetzes am 10. März 2004 thematisiert worden ist. Stellvertretend zitiere ich aus dem damaligen Votum von Kollege Peter Bieri. Peter Bieri hat damals erklärt: "Was die GSK-Berufe betrifft, so zeigte sich schon bald - und das kommt auch in den Übergangsbestimmungen des Gesetzes zum Ausdruck -, dass einerseits die Voraussetzungen für die GSK-Hochschulstudiengänge noch sehr uneinheitlich sind und andererseits die Finanzierung längerfristig ungenügend und vor allem unsicher ist, und das wird vor allem für die Kantone, die wir hier ja vertreten, erhebliche Folgen haben." Er hat dann weiter gesagt: "Ich muss Ihnen sagen, dass ich diese Thematik als beschlossen, das Problem aber noch nicht als gelöst betrachte .... Es ist ein typischer Fall: Man macht aus guten, ideellen Gründen eine Startfinanzierung, aber man ist dann nicht gewillt, letztlich auch die Konsequenzen daraus zu tragen." (AB 2004 S 92) All das ist eingetroffen, all das ist nun ganz genau eingetroffen! Im Fachbereich Soziale Arbeit ist ein Anstieg der Zahl der Studierenden zu verzeichnen. Neu kommen die Gesundheitsberufe hinzu.

Wenn man jetzt die limitierten Gelder gemäss Artikel 22 der Fachhochschulverordnung nach der Anzahl der Studierenden verteilt, dann hat das im Klartext einfach zur Folge, dass durch das Anwachsen der Zahl der Studierenden der Beitrag des Bundes pro Student massiv gesunken ist. Wenn die Trägerkantone diese Studiengänge nicht einfach streichen wollen, bleibt ihnen nichts anderes übrig, als ihrerseits Mittel einzuschiessen. Diese Finanzsituation und dieses Verhältnis der Finanzierung widersprechen krass der grundsätzlichen Finanzierungsregel, wie sie in Artikel 19 des Fachhochschulgesetzes niedergelegt ist. Natürlich haben wir eine Übergangsbestimmung für die GSK-Bereiche. Aber ich meine, wir sollten uns längerfristig an dieser Finanzierungsregel orientieren.

Die Konsequenz ist einfach die, dass der zur Verfügung stehende Kuchen auf immer mehr Empfänger zu verteilen ist. Es ist absolut unhaltbar, wenn auf der Ebene des Bundes keinerlei Bereitschaft signalisiert wird, diesen finanziellen Notstand etwas zu mildern. Ich ersuche den Bundesrat deshalb dringend, sich dieses Finanzierungsproblems anzunehmen. Ich hole hier nicht weiter aus, ich stelle einfach fest, Herr Bundesrat, dass ein enormer Handlungsbedarf besteht. Dem darf sich der Bund nicht einfach mit dem Hinweis auf die rechtliche Ausgangslage verschliessen.

Ich möchte mich auch nicht dem Vorwurf der Dramatisierung aussetzen, aber ich muss Ihnen sagen, Herr Bundesrat: Ich bin Präsident einer Fachhochschule. Die Lage ist ernst, sehr, sehr ernst. Bekanntlich beissen den Letzten die Hunde. Was heisst das? Die Leidtragenden sind die Fachhochschulen und damit die Studierenden. Wie bei der Reduktion der Trägerbeiträge werden die Kantone nämlich nicht bereit sein, die geringeren Pro-Kopf-Beiträge des Bundes im GSK-Bereich aufzufangen. Ich muss Ihnen ehrlich sagen: Die Trägerkantone der Fachhochschule St. Gallen [PAGE 773] haben beschlossen, den Studiengang Gesundheit nächstes Jahr einzuführen. Bei dieser finanziellen Situation muss ich mich ernsthaft fragen, ob ich den Kantonen nicht empfehlen soll zuzuwarten. Denn die Finanzierung ist schlechterdings nicht gesichert; die Finanzen sind nicht vorhanden.

Wie unzuverlässig der Partner Bund ist - gestatten Sie mir die etwas harte Formulierung, Herr Bundesrat -, wird auch aus der Antwort auf Frage 5 meiner Interpellation ersichtlich. Mit dem Hinweis auf den NFA wird der Wegfall der Beiträge des Bundesamtes für Sozialversicherung als Bundesleistung einfach beiseite geschoben. Ich gehe nicht davon aus, dass den Kantonen bewusst ist, dass sie in diese Lücke treten sollen - ganz abgesehen davon, dass es unsicher ist, ob sie dies auch tun werden. Die Aussage in der bundesrätlichen Antwort steht auch im Widerspruch zu einer Aussage der Verantwortlichen des BBT gegenüber der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Fachhochschulen und Höheren Fachschulen für Soziale Arbeit. Dort wurde nämlich den Betroffenen von Angesicht zu Angesicht erklärt, der Bund fühle sich verantwortlich, die wegfallenden BSV-Subventionen zu kompensieren. Ich hoffe, dass man auf Bundesebene in diesem Zusammenhang noch in sich geht und dieses Versprechen erfüllt.

Abschliessend gebe ich erneut meiner Hoffnung Ausdruck, Herr Bundesrat Deiss, dass der Bundesrat bei der Beseitigung dieser gravierenden Finanzierungsprobleme mithilft - nicht allein, aber mithilft - und einen Beitrag leistet. Im Sinne einer etwas längerfristigen Betrachtungsweise hoffe ich zudem, dass man sich - und das scheint mir entscheidend zu sein - mit Bezug auf die kommende BFT-Botschaft bewusst ist, dass auch B sagen muss, wer A sagt; dass seitens des Bundes für den Fachhochschulbereich nämlich erheblich mehr Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden müssen.

Das meine Ausführungen zu dieser unbefriedigenden Antwort des Bundesrates.

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