Lexipedia

Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-09-27

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-09-27

Wortprotokoll

Ich empfehle Ihnen im Namen des Bundesrates, diese Motion abzulehnen, und zwar, weil die Lösung, die hier vorgeschlagen wird, d. h., eine Lösung über die Arbeitslosenversicherung zu suchen, einerseits systemwidrig ist und weil andererseits diese Fälle - die jetzt durch Herrn Maissen besonders hervorgehoben wurden - bereits gelöst sind.

Aber zurück zur Motion aus dem Jahre 1998, die von Herrn Bieri wieder wachgerufen wurde - es hat übrigens im Laufe der Zeit insgesamt fünf Vorstösse dieser Natur gegeben, und bisher wurde im Parlament immer im Sinne des Antrages des Bundesrates beschlossen. Im Jahre 1998 wurde in der Tat gesagt, das Problem solle bei der nächsten Revision geprüft werden, und das hat der Bundesrat auch getan. Er hat es geprüft und dem Parlament bei der Revision 2003 vorgeschlagen, dieses Problem nicht über die Arbeitslosenversicherung zu lösen. Das Parlament ist dem Bundesrat gefolgt. Man kann also dem Bundesrat jetzt nicht vorwerfen, diese Kartoffel hin- und herzuschieben. Es ist das Parlament, das den Überlegungen des Bundesrates gefolgt ist.

Ich möchte Sie einfach warnen, jetzt im Bereich der Arbeitslosenversicherung einen Einbruch zu beschliessen. Der Einbruch ist der folgende: Es wird von der Arbeitslosenversicherung entschädigt, wer ein Risiko als Schaden hinnehmen muss. Das Risiko ist, keine Arbeit zu finden. Aber dieses Risiko kann nur eingehen, wer vermittelbar ist; wer nicht vermittelbar ist, kann von der Arbeitslosigkeit auch nicht [PAGE 771] betroffen sein, denn er ist - aus irgendeinem Grund - gar nicht arbeitsfähig. Als vermittelbar gilt jemand, der wenigstens drei Monate zur Verfügung stehen kann. Wer das nicht ist - das gilt nicht nur für Dienstpflichtige, sondern auch für andere -, der kann von diesem Risiko nicht betroffen sein und somit auch keine Entschädigung erhalten.

Wenn Sie nun dieses Prinzip aufbrechen, d. h., dass auch Nichtvermittelbare von der Arbeitslosenversicherung entschädigt werden, dann akzeptieren Sie, dass die Arbeitslosenversicherung für etwas anderes aufkommen muss als für das, wofür sie bestimmt ist - Arbeitslosenversicherung heisst ja Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Nun ist aber das Problem gemildert worden, das darf man nicht vergessen. Herr Maissen hat mehrfach insistiert, dass die Erstverdiener entlastet werden sollen; diese sind nun entlastet. Die Rekrutenschule beginnt dreimal im Jahr, und zwar im Juli, im November und im Februar. Wer im Juli einberufen wird, hat keine Frist zu überbrücken. Dort stellt sich das Problem nicht. Wer im November oder im Februar aufgeboten wird, ist wenigstens über drei Monate hinweg vermittelbar und hat somit Anrecht auf die Entschädigungen der Arbeitslosenversicherung, vorausgesetzt, er meldet sich rechtzeitig an. Sowohl das VBS wie auch wir sind bemüht, dass diese Information verbreitet wird und die Leute sich rechtzeitig anmelden können.

Es geht also nicht mehr um diese Personen, sondern es geht noch um etwa 300 Fälle pro Jahr, die durch die Umstände des Militärdienstes nicht vermittelbar sind. Somit ist nicht die Arbeitslosenversicherung betroffen, sondern es sind die Umstände des Militärdienstes, die dahinter stecken. Wir sind deshalb der Meinung, dass wir das Prinzip jetzt nicht aufbrechen sollten.

Kommt dazu, dass sich durch eine solche Lösung natürlich andere ungleich behandelt fühlen könnten. Für Schulabgänger gibt es eine Wartefrist von 120 Tagen. Wenn es wirklich um sozial schwierige Situationen geht, würde die Arbeitslosenentschädigung ohnehin keine Lösung bieten, denn die Entschädigung liegt bei 1102 Franken pro Monat, was unter dem Minimum des Lebensnotwendigen liegt. Dies wäre somit auch keine Lösung. Schliesslich gibt es heute vielleicht 300 solcher Härtefälle. Aber wenn Sie das Prinzip jetzt generell ausweiten und sagen, dass jeder, der militärdienstpflichtig ist, für die Zeit, die ihn vom Militärdienst trennt, Arbeitslosenentschädigung erhalten kann, werden Sie nicht nur 300 Fälle haben, sondern dann werden sich alle melden. Deshalb ist es eine falsche Lösung, dies über die Arbeitslosenversicherung regeln zu wollen.

Ich bitte Sie deshalb, diese Motion abzulehnen.