Frick Bruno · Ständerat · 2000-06-22
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-06-22
Wortprotokoll
Ich äussere mich gesamthaft kurz zu allen drei Doppelbesteuerungsabkommen, die nacheinander auf der Tagesordnung aufgeführt sind: jenes mit Albanien (00.019), mit Kasachstan (00.032) und mit der Mongolei (00.033).
Die Aussenpolitische Kommission begrüsst diese drei Abkommen und beantragt Ihnen einstimmig, sie zu genehmigen. Es gibt zwei Gründe, um solche Doppelbesteuerungsabkommen zu schliessen:
1. Durch diese Abkommen ergibt sich Rechtssicherheit für schweizerische Investoren und Geschäftstätigkeiten in den betreffenden Ländern.
2. Diese Abkommen sind eine Hilfe für die drei Länder Albanien, Kasachstan und Mongolei, die ja alle Entwicklungsländer sind. Denn sie schaffen die Möglichkeit, dass ausländische Investitionen in einem rechtssicheren Rahmen stattfinden. Die Bedingungen für Schweizer Investitionen werden attraktiver, und unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Entwicklung dieser Staaten ist es angezeigt, diese Doppelbesteuerungsabkommen abzuschliessen.
Das Abkommen mit Albanien hat unter einem besonderen Vorzeichen stattgefunden: Es ist bereits seit sechs Jahren paraphiert, wurde aber bisher nicht unterzeichnet, weil Albanien nach schweizerischer Auffassung rechtswidrig Steuern [PAGE 460] von Schweizer Unternehmen - insbesondere von der Swissair - eingefordert hatte. Die Schweiz hat hier zuerst eine Klärung verlangt. Wir danken dem Bundesrat, dass er auch die wirtschaftlichen Interessen von Schweizer Unternehmen in diesen Ländern vertreten hat.
Das Abkommen mit Kasachstan ist insofern von besonderer Bedeutung, weil 60 Prozent der Rohstoffe der ehemaligen Sowjetunion in diesem Land liegen. Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist für schweizerische Investitionen im Hinblick auf die Förderung dieser Bodenschätze von Bedeutung.
Wir bitten Sie, alle diese Abkommen zu genehmigen. Was die materielle Seite betrifft, haben wir Ihnen zu jedem einzelnen einen kurzen Bericht erstattet.