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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-09-28

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-28

Wortprotokoll

Ich möchte das Votum Ihres Kommissionssprechers verdanken. Er hat das ganze Thema noch einmal von A bis Z aufgerollt und insbesondere auf die Wichtigkeit der Amtshilfe im Börsengesetz hingewiesen.

Der Bundesrat ist übereinstimmend der Meinung, dass es sich hier um eine wichtige Vorlage zugunsten des schweizerischen Banken- und Finanzplatzes handelt. Wenn wir die Amtshilfe nicht gewähren, dann riskieren wir erhebliche Schwierigkeiten. Es wurde immer wieder von der U.S. Securities and Exchange Commission, das ist das amerikanische Börsenaufsichtsgremium, gesprochen. Aber ich weise Sie darauf hin, dass wir derzeit auch mit anderen Ländern in grossen Schwierigkeiten stecken. Wir haben insbesondere Probleme mit Deutschland, wir haben Probleme mit Italien, und ich habe in Gesprächen über das Wochenende in Washington im Rahmen des IWF festgestellt, dass sich auch andere Länder zunehmend mit unserer Situation schwer tun.

Demgegenüber sind die Anpassungen, die wir Ihnen vorschlagen, verhältnismässig harmlos. Es handelt sich im Wesentlichen einmal um Änderungen im Börsengesetz, aber nicht in anderen, damit verbundenen Gesetzgebungen wie Bankengesetz und Anlagefondsgesetz oder, wie es dann neu heisst, Kapitalanlagegesetz. Es handelt sich einerseits um die Wahrung des Grundsatzes der Vertraulichkeit, wo der Vorbehalt ausländischer Vorschriften Platz greifen wird. Es handelt sich andererseits um die Einhaltung des Spezialitätenprinzips. In beiden Fällen gelingt es durch die vorgesehenen Massnahmen, diese Prinzipien zu wahren und damit das Kerninteresse des Banken- und Finanzplatzes auch sicherzustellen. Ich weise Sie darauf hin, dass auch das Kundenverfahren gleich bleibt und einfach zeitlich gestaffelt werden soll.

Angesichts der Tatsache, dass hier wesentliche Interessen unseres Landes auf dem Spiel stehen, angesichts der Tatsache, dass wir uns heute in einer gewissen Isolation befinden, die gefährlich ist, empfehle ich Ihnen, sich den Anträgen Ihrer Kommission für Rechtsfragen und damit der Vorgabe des Nationalrates anzuschliessen.