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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2005-09-28

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-09-28

Wortprotokoll

Wie kann das Parlament bei dringlichen Kreditbewilligungen seinen Einfluss wahren? Das ist die Frage, die uns der Nationalrat gestellt hat. Ihre Kommission hat sich bemüht, den Beschlüssen des Nationalrates möglichst weit entgegenzukommen. Sie hat auch versucht, dem Ziel des Nationalrates, den Einfluss des Parlamentes in diesem Punkt zu stärken, nach Möglichkeit Rechnung zu tragen.

Wir sind mit diesem Ziel einverstanden. Wir sind aber zum Schluss gekommen, dass dieses Ziel mit dem Beschluss des Nationalrates nicht optimal erreicht werden kann. Thema ist die Handlungsfähigkeit der Schweiz in Notlagen, bei Gefahren und schweren Störungen der öffentlichen Ordnung sowie der inneren und äusseren Sicherheit. Man kann sich Massnahmen der Terrorabwehr, Verbote für gewisse Ausländer, Waffen zu tragen, oder schlicht Natur- und andere Katastrophen vorstellen. Selbstverständlich befreit die Verfassung den Bundesrat nur von der gesetzlichen Grundlage, nicht aber davon, die Grundrechte und andere verfassungsmässige Vorgaben einzuhalten. Herr Bundesrat Merz hat schon in der Kommission eindrücklich darauf hingewiesen.

Wenn also ein Gesetz solche Notlagen regelt, sachlich oder gar finanziell, dann gilt dieses Gesetz. Wenn ein Gesetz die Kreditbewilligung in solchen Notlagen ordnet, dann gilt diese Dringlichkeitsordnung, das ist unbestritten. Das ist nun aber freilich des Pudels Kern: Wenn kein oder kein für die Handlungsfähigkeit der Schweiz taugliches Gesetz besteht und eine Notlage ausbricht, muss die Schweiz dennoch handeln können, und zwar sachlich und finanziell. Not kennt kein Gebot. Wenn keine entsprechende gesetzliche Grundlage besteht, dann muss der Bundesrat handeln. Das ist das, was uns der Kommissionspräsident ans Herz gelegt hat. Der Bundesrat muss nicht gegen das Gesetz handeln, aber direkt gestützt auf die Verfassung, das ist ihr Sinn. Geld ist wichtig, aber nicht so wichtig, dass darob schwere Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung hingenommen werden dürften.

Wenn der Bundesrat direkt nach der Verfassung handeln muss, dann hat das Parlament das Nachsehen. Es kann nur noch bei der Rechnungsabnahme die Ausgabe feststellen, politisch kritisieren und zur Tagesordnung übergehen. Dass sich der Nationalrat dagegen wehrt, ist begreiflich.

Wie kann man nun den Einfluss des Parlamentes stärken? Meines Erachtens kann man dies wirklich mit der vom Ständerat befürworteten Lösung tun. Das ist die Lösung, die Ihnen die Kommission heute beantragt.

Was bietet sie mehr? Ich erlaube mir, die Gründe noch einmal zu wiederholen; der Kommissionspräsident hat sie im Wesentlichen erwähnt. Sie bindet den Bundesrat besser ein. Sie ermöglicht den Einfluss der Finanzdelegation. Sie ermöglicht vor allem die nachträgliche Genehmigung durch die Bundesversammlung. Was heisst das? Die Bundesversammlung kann frühzeitig intervenieren, vielleicht bevor das ganze Geschäft abgewickelt ist. Sie kann stoppen, sogar unter Umständen den Bundesrat "zurückpfeifen". Sie kann auch eher Kompensationsmassnahmen an einem anderen Ort treffen. Es ist hier ausdrücklich festzuhalten, dass sich nun die Kommission und - wenn Sie zustimmen - der Ständerat dieser Auslegung der Verfassung anschliessen. Das ist ein erfreulicher Erfolg für das Parlament und zugunsten der Handlungsfähigkeit der Schweiz. Wir sind heute Morgen also gleichsam in der glücklichen Lage, den Fünfer und das Weggli zu bekommen. Das ist ein wunderbares "Morgenessen": mehr Einfluss des Parlamentes und eine grössere Handlungsfähigkeit der Schweiz.

Ich meine also, es gibt wohl gute Gründe, dem Antrag der Kommission zu folgen.