Lombardi Filippo · Ständerat · 2005-09-28
Lombardi Filippo · Ständerat · Tessin · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-09-28
Wortprotokoll
Hier ist die Sache ein wenig komplizierter. Sie erinnern sich, dass das Parlament die Standortkantone für das neue Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen und für das neue Bundesstrafgericht in Bellinzona bestimmt hat. Nach Verhandlungen zwischen Bund und Kantonen hat sich in diesem Fall ein Verteilschlüssel der Gesamtkosten von 43 Prozent zulasten des Kantons St. Gallen und 57 Prozent zulasten des Bundes ergeben. Das ist die Vorgeschichte.
Dann haben wir mit dem Entlastungsprogramm 2003 Kürzungen von 80 Millionen Franken jährlich im Bereich der Bundesbauten und besonders beim EffVor-Projekt beschlossen, das bezog sich auf den Bau dieser Gerichte. Nach diesen Kürzungen sah sich der Bund sozusagen gezwungen, in Sachen Bundesverwaltungsgericht St. Gallen eine Kaufmiete-Lösung vorzusehen, das heisst, mit dem Kanton St. Gallen einen Vertrag abzuschliessen, der vorsieht, dass eigentlich zunächst der Kanton baut, dass der Bund dann diese Liegenschaft 50 Jahre lang mit einer Kaufmiete-Formel mietet und dass dieses Gebäude am Ende der Mietzeit, nach 50 Jahren, ohne zusätzliche Kosten dem Bund gehört.
Basierend auf dieser Lösung, war der Kanton St. Gallen gleichzeitig froh, nur 15 Millionen Franken Anfangsinvestitionskredit gutheissen zu müssen - was übrigens gestern im Kantonsrat erfolgt ist - und damit die Referendumsgrenze auf kantonaler Ebene nicht zu überschreiten. Beidseitig hat man also das Einvernehmen mit dieser Kaufmiete-Lösung gefunden.
Die Kommission bezweifelt, dass die vorgeschlagene Lösung, die am Ende einen Verpflichtungskredit von 250 Millionen Franken über 50 Jahre ausmacht, für den Bund die günstigste ist. Der Vertrag ist natürlich unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament abgeschlossen. Deshalb hat die Kommission einen Vergleich der zwei Lösungen in Auftrag gegeben. Dieser Vergleich ist vor einigen Tagen geliefert worden. Das Bundesamt für Bauten und Logistik hat ihn von Pricewaterhouse Coopers erstellen lassen.
Ein Vergleich ist natürlich schwierig, da es um viele Jahre geht und da die Berechnung der Zinsen und der Teuerung für diese Jahre relativ schwierig ist. Die Kommission hat die Barwertmethode bevorzugt, um den Vergleich zu machen. Das ist ein Vergleich zwischen dem aktualisierten heutigen Wert der Kaufmiete-Lösung einerseits und dem der reinen Kauflösung andererseits. Wenn man diese zwei Werte vergleicht, dann kommt eine Kauflösung, also eine Lösung, bei der der Bund heute direkt bauen und kaufen würde, ungefähr 6 Millionen Franken billiger als die Kaufmiete-Lösung, die vorgeschlagen worden ist. Selbstverständlich ist das nur eine mathematische Übung. Man kann andere, politische Überlegungen machen: Ist es für den Bund besser, von Anfang an Eigentümer zu sein? Hat er damit mehr Flexibilität oder weniger? Ist es nützlich, eine Mietlösung zu wählen für eine Institution, die im Prinzip unbefristet dort angesiedelt sein wird, also nicht für Büroräumlichkeiten, die je nach Lage wieder frei gemacht werden könnten? Solche Überlegungen sind politischer Art. Dabei gibt es Vor- und Nachteile für beide Varianten. Selbstverständlich kann man sagen, dass man mit dem Entlastungsprogramm in dem Sinne hier keine effektive Sparmassnahme getroffen hat, weil die Mietlösungen, die dann gewählt werden müssen, am Ende für den Bund teurer sind als einfache Kauflösungen.
Immerhin: Die Kommission hat nach langer Diskussion den Vorschlag erarbeitet, diesen Beschluss an den Bundesrat zurückzuweisen mit dem Auftrag, entweder ein Projekt vorzulegen, welches den Bund als Bauherrn und Eigentümer der künftigen Liegenschaft des Bundesverwaltungsgerichtes vorsieht, oder eine Mietlösung zu erreichen, welche gegenüber der Eigentumslösung kostenneutral ist.
Wenn weitere Ausführungen gewünscht werden, kann ich diese am Ende der Diskussion liefern.