Jenny This · Ständerat · 2005-09-28
Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-09-28
Wortprotokoll
Im Zusammenhang mit dem Entlastungsprogramm 2003 hat das Parlament beschlossen, in diesem Bereich den Betrag von 80 Millionen Franken zu reduzieren bzw. zu streichen. Mit diesem Entscheid haben wir - vielleicht ohne es zu wissen - unseren damaligen Bundesrat Kaspar Villiger gezwungen, beim Bundesverwaltungsgericht den Weg der Miete anstelle des Kaufs einzuschlagen. Es kann also gelegentlich passieren, dass uns die Vergangenheit einholt.
Heute müssen wir feststellen, dass Miete teurer kommt als Kauf; das wurde erwähnt. Aber zu verantworten - das scheint mir noch wichtig zu sein - hat dies nicht der Bundesrat, sondern dieses Parlament. Damit nicht jemand auf den Gedanken kommt, ich wolle Bundesrat Christoph Blocher in Schutz nehmen, muss ich entgegenhalten: Erstens hat er das nicht nötig, und zweitens war nicht er derjenige, der diese Absichtserklärung unterschrieben hat.
Natürlich kann dieses Parlament alles, aber auch alles rückgängig machen. Es stellt sich aber zugleich auch die Frage: Wie gehen wir mit unseren Geschäftspartnern um? Was machen wir mit solchen Absichtserklärungen? In diesem Fall ist der Geschäftspartner der Kanton St. Gallen, und es gilt auch hier der Grundsatz von Treu und Glauben. Ich würde mich als Unternehmer bedanken und wäre in Zukunft vorsichtiger, wenn in dieser Art mit Absichtserklärungen umgegangen würde.
Selbstverständlich hat der Kanton St. Gallen aus seiner Situation das Beste herausgeholt. Das kann ihm niemand verargen, und das würden wir an seiner Stelle auch machen.
Nach unseren Parlamentsbeschlüssen wäre ein Umzug des Bundesverwaltungsgerichtes auf 2007 vorgesehen gewesen. Der Kanton St. Gallen hat uns deshalb auf diesen Zeitpunkt hin ein Gebäude zur Verfügung gestellt - nach meiner unmassgeblichen Meinung ein Gebäude, das durchaus akzeptabel gewesen wäre. Die Verantwortlichen des Bundes haben dann befunden, dieses Gebäude sei zu wenig repräsentativ. Das muss man vielleicht selber beurteilen, man müsste das Gebäude in Augenschein nehmen. Auf jeden Fall ist der Kanton St. Gallen seinen Verpflichtungen nachgekommen und hat uns ein entsprechendes Gebäude offeriert.
Ein Umzug auf 2007 wäre also durchaus möglich gewesen, er hätte aber auch - das darf nicht verschwiegen werden - zusätzliche Kosten verursacht. Unsere grosszügigen Personalverträge sind bei solchen Standortverschiebungen selbstverständlich nicht unproblematisch. Da erwachsen Kosten, weil Verschiebungen vorgenommen werden müssen und Anstellungsverträge mit dem Standort Bern - und nicht mit dem Standort St. Gallen - abgeschlossen worden sind. Je später dieser Umzug vonstatten geht, desto günstiger kommen uns diese Versetzungs- und Umzugsentschädigungen, weil bei sämtlichen Neueinstellungen den neuen Gegebenheiten Rechnung getragen wird.
Was will ich damit sagen? Man sollte nicht nur die reinen Miet-/Kaufkosten berücksichtigen, sondern man muss zwingend auch sämtliche Umzugs- und Entschädigungskosten beim Personal mit einbeziehen. Das gilt aber generell. Bei unserem Entscheid zwischen den Standorten Freiburg und St. Gallen hätten wir auch diese Kosten mit einbeziehen sollen. Das haben wir nicht gemacht, weil die Offerten nur teilweise vorhanden waren, und das ist natürlich problematisch.
Heute, mit all den unterschriebenen Absichtserklärungen, handelt der Kanton St. Gallen aus der Position der Stärke; das ist selbstverständlich. Nachdem sich jedoch die geschlossene - wirklich die geschlossene - Ostschweizer Vertretung für den Standort St. Gallen stark gemacht hat, fordern wir natürlich vehement, dass der Kanton St. Gallen diese Position der Stärke nicht allzu sehr strapaziert. Immerhin sind damit gegen 450 qualitativ hoch anspruchsvolle Arbeitsplätze verbunden. Andere Regionen offerieren vor diesem Hintergrund Stromvergünstigungen, Steuervergünstigungen; das trifft hier jedoch nicht zu, weil der Bund sowieso keine Steuern zahlt.
Aber Erschliessungskosten gratis, Wasser usw. - alles, alles -, in jedem Bereich wird entgegengekommen! Also hier erwarte ich ein klares Zeichen, und die Verantwortlichen sollten sich dieses Aspektes bewusst werden und sich ihn zu Gemüte führen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht ist mit der nun vorliegenden Grundlage Miete eindeutig teurer als Kauf. Da sollte im Sinne des Kommissionsantrages eine Annäherung gefunden werden, auch wenn es mit dem Kanton St. Gallen ebenfalls die öffentliche Hand betrifft. Es könnte uns grundsätzlich ja gleich sein - weil es ebenfalls die öffentliche Hand betrifft -, aber können wir es uns deshalb leisten, mit diesen Millionen von Franken fahrlässig umzugehen? Auch der Umstand, dass die Suva in diesem Bereich Millionen von Franken in den Sand setzt, darf uns nicht dazu verleiten, uns über solche Beträge hinwegzusetzen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Kommissionsantrag zuzustimmen und neue Verhandlungen anzusetzen.