Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2005-09-28
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-28
Wortprotokoll
Es gibt im Zusammenhang mit diesen Doppelbesteuerungsabkommen Standardabkommen, die immer wieder angewendet werden, gewissermassen wie ein Formular. Dann gibt es solche, die zum Teil Besonderheiten des Rechtes des Partnerstaates berücksichtigen und die entsprechend angepasst werden müssen.
Ich teile die Auffassung von Herrn Pfisterer, dass unter diesen Aspekten am Ende auch immer wieder von Neuem die Frage des fakultativen Referendums zu untersuchen ist. In der Tat - der Kommissionssprecher hat es erwähnt - war das ein Thema, über das auch der Bundesrat bei der Vorbereitung des Geschäftes diskutiert hat.
Die Verfassungsgrundlage, auf der wir basieren, ist Artikel 54 der Bundesverfassung, der die Zuständigkeit für auswärtige Angelegenheiten dem Bund zuweist. Die Bundesversammlung ist nach Artikel 166 Absatz 2 der Bundesverfassung zuständig für die Genehmigung dieses Revisionsprotokolls. Das revidierte Abkommen ist zwar auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Aber es kann jederzeit unter Einhaltung einer sechsmonatigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Es sieht insbesondere - und das ist ein weiteres Kriterium für das Festlegen des Referendums - keinen Beitritt zu einer internationalen Organisation vor. Dem fakultativen Staatsvertragsreferendum gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung unterstehen seit dem 1. August 2003 zusätzlich Abkommen, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert. Damit sind die Kriterien in etwa genannt, die massgebend dafür sind, ob der Bundesrat ein Abkommen dem fakultativen Referendum unterstellen muss oder ob er es in Zusammenarbeit mit dem Parlament abschliessen kann.
Insofern ist der Hinweis von Herrn Pfisterer wie gesagt richtig. Ich glaube, wir müssen diese Frage in jedem Falle nach den drei genannten Artikeln der Bundesverfassung prüfen und immer wieder von Neuem festlegen, ob das fakultative Referendum vorzusehen ist oder nicht. In diesem Fall sind wir zum Schluss gekommen, dass wir es nicht vorsehen möchten.
Im Übrigen habe ich den ausführlichen einleitenden Bemerkungen des Kommissionssprechers nichts beizufügen. Er hat das Geschäft sehr gründlich und detailliert präsentiert.
Ich empfehle Ihnen, der Kommission zu folgen.