preparatory:AB 59269
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2005-09-28
Wortprotokoll
Es ist in der Tat so, dass das Personalwesen auch in meinem Departement in den letzten Wochen zu den Prioritäten gehört hat und gehören musste. Die Gründe sind mannigfach.
Zunächst einmal stelle ich fest, dass im Gefolge der Expansion der Bundesverwaltung in den letzten Jahren - vor zwei Jahren waren es über 1000 neue Stellen in einem einzigen Jahr, das ist so viel wie ein Unternehmen - und bedingt auch durch die Entwicklung der Bundesfinanzen ein gewisser Druck, ein gewisser Zwang zur Anpassung entstanden ist.
Sie kennen alle die Projekte, die lanciert wurden. Es war zunächst das Entlastungsprogramm 2003, das eigentlich in Richtung Personal noch wenige Massnahmen enthielt. Dann kam das Entlastungsprogramm 2004, und in dieses Programm eingebettet war das Sonderprogramm Aufgabenverzichtplanung. Das waren etwa Kürzungen von 200 Millionen Franken, welche im Wesentlichen den Bereich Personal betreffen. Dazu kommt, dass eigentlich vorgesehen war, einen Abbau von etwa 5 Prozent des Bundespersonals über Jahre in Aussicht zu nehmen und diesen Abbau zu begleiten durch ein Projekt mit Namen "Umbau mit Perspektiven". Man wollte also, dass Mitarbeitende, die ihre Stelle allenfalls verlieren, die Möglichkeit haben, dank einer forcierten Stellenbewirtschaftung im Bund und durch gezielte Massnahmen eben auch beim Bund zu bleiben. Das ist das Ziel dieser Massnahmen gewesen und ist es immer noch.
Wir haben auch im Bundesrat gesagt, man sollte Entlassungen vermeiden. Es kann in Einzelfällen dazu kommen, wie in jedem Unternehmen. Manchmal haben Entlassungen nicht einmal mit Finanzen zu tun, sondern haben auch persönliche Hintergründe oder betreffen Fragen der Qualifikation, der Befähigung am Arbeitsplatz. Aber im Prinzip sollte man das vermeiden. Wenn dieser Fall eintritt, dann sollte er sozialverträglich zu geschehen haben.
Das ist der Hintergrund. Dann kam das Verwaltungsreformprojekt dazu. Das ist zunächst ein Projekt - das muss ich ganz klar und deutlich unterstreichen -, das wie folgt abläuft: Es ist, wie wenn Sie in einem Unternehmen neben dem täglichen Geschäft auch eine Projektgruppe ausgliedern, die sich unabhängig davon, was im täglichen Betrieb geschieht, Gedanken macht über die Struktur, die Verfahren und die Zukunft eines Unternehmens. Und so muss man auch diese Verwaltungsreform anschauen.
Das Projekt Verwaltungsreform haben wir in einem Ausschuss des Bundesrates in mehreren Sitzungen aufbereitet - mit ziemlich viel Aufwand, muss ich Ihnen sagen. Wir haben die Themen mit den Generalsekretären abgesteckt; wir sind dazu gekommen, gewisse Querschnittfragen zu stellen; wir werden auch einen Delegierten des Bundesrates [PAGE 793] damit beauftragen, nachdem der Bundesrat klar gesagt hat, was er will und in welche Richtung sich diese Verwaltungsreform bewegen soll. In diesem Zusammenhang geht es jetzt in erster Linie um ein Projekt.
Was in diesem Zusammenhang das Personalwesen betrifft, so muss ich darauf hinweisen, dass dieses Projekt zwei Aspekte hat. Der eine Aspekt betrifft die Frage aller Verfahren: Personalpolitik, Abläufe, Personalwesen im engeren Sinne. Der andere Aspekt betrifft die rechtlichen Gesichtspunkte: die Frage der Vertragsgestaltung und auch der Verwaltungsverfahren.
Wenn wir derzeit irgendwo Schwierigkeiten sehen, dann eigentlich weniger beim Bundespersonalgesetz als vielmehr bei den Verwaltungsverfahren. Verwaltungsverfahren gehören letztlich in die Verantwortlichkeit des Bundesamtes für Justiz. Es macht nach meiner Auffassung Sinn, dass der Vorsteher dieses Departementes sich mit diesen Verfahrensfragen beschäftigt, auch bei der Planung, und dass der Verantwortliche für das Personalwesen sich mit allen anderen operativen Fragen beschäftigt. In einer Planungsphase macht diese Aufgabenteilung absolut Sinn. Das ist es, was sich im Augenblick abspielt. Es ist also in keiner Art so, dass ein Kollege aus dem Bundesrat nun gewissermassen das Zepter im EPA übernimmt, wie es teilweise dargestellt worden ist - das trifft in keiner Art zu -, sondern wir sind in einer Planungsphase.
Im Weiteren glaube ich, dass man zwischen Personalpolitik und Personalführung unterscheiden muss. Die Personalpolitik ist Sache des Bundes, das heisst des Eidgenössischen Personalamtes und auch des Gesamtbundesrates. Aber die Personalführung im Alltag, im täglichen Geschäft, ist natürlich Sache der Departemente. Diese beiden Dinge muss man voneinander unterscheiden. Ich glaube, dass die Departementsvorstehenden die Möglichkeit haben müssen, ihre Kultur zu übertragen, ihre Verfahren anzuwenden, ihre Aufträge zu erteilen, das Personal zu rekrutieren oder es gegebenenfalls auch einmal zu entlassen. Sie sind ja gehalten, ihre Aufträge zu erfüllen. Diese Dinge muss man voneinander unterscheiden.
Nun ist es so, dass gewisse Hinweise da sind - da gebe ich Frau Fetz absolut Recht -, dass die Stimmung beim Bundespersonal mindestens nicht besser geworden ist. Ich glaube diesen Zahlen schon. Aber ich gehe oft in die Ämter - das muss ich Ihnen sagen -, ich gehe oft an die Front. Wenn ich dann zu den Mitarbeitenden komme, bin ich doch immer wieder positiv davon überrascht, wie viel Motivation da ist und welch gute Arbeit in der Bundesverwaltung geleistet wird. Das muss man einfach einmal ganz klar sagen.
Ich habe manchmal etwas Mühe mit dieser Untergangsstimmung. Wenn ich die Ergebnisse sehe, die wir präsentieren können, die Sie zum Teil auch mitverfolgen - sei das in Kommissionen, sei das in Aufsichtsorganen -, so finde ich, dass man sie als gute Leistungen ansehen darf, wenn sie im Quervergleich mit anderen Ländern gesehen werden. Ich habe manchmal etwas Mühe mit diesen Beurteilungen - ohne zu bestreiten, dass infolge der Projekte, die jetzt das Personal frontal und direkt treffen, gewisse Probleme bestehen; das will ich akzeptieren. Aber ich habe Mühe, wenn hier jetzt ein Untergang prophezeit wird.
Jetzt zur Situation von Herrn Hablützel: Herr Hablützel hat während sechzehn Jahren dieses Amt geführt. Er hat es sehr gut geführt. Herr Hablützel hat sehr grosse Verdienste. Insbesondere hat er sich damals für die Entstehung des Bundespersonalgesetzes eingesetzt. Er hat auch jetzt bei diesen Massnahmen mitgewirkt, beim Projekt "Umbau mit Perspektiven". Er hat selbstverständlich nach sechzehn Jahren, nach so vielen verdienstvollen Jahren, an sich durchaus das Recht, sich von dieser Position zurückzuziehen. Das hat er gemacht. Es handelt sich hier um eine freiwillige vorzeitige Pensionierung, um die er nachgesucht hat.
Aber er hat auch keinen Hehl daraus gemacht, dass er mit den Entwicklungen, den Projekten, die wir notgedrungen durchführen müssen - das verlangt die Räson, und das verlangt auch das Parlament -, zum Teil etwas Mühe hat. Das war für ihn wahrscheinlich ein Anstoss, um diese freiwillige vorzeitige Pensionierung nachzusuchen. In diesem Sinne ist es dann auch zur Trennung von ihm gekommen.
Wir haben innert weniger Tage einen Nachfolger bestimmt. Es handelt sich um Herrn Juan Gut, den früheren Generalsekretär des VBS, der in der Funktion eines sogenannten Senior Consultants tätig war, einer Funktion, die übrigens noch von Herrn Hablützel geschaffen worden war. Man hat gefunden, es sei manchmal schade, hochqualifizierte Leute aus der Bundesverwaltung zu verlieren, sie könnten in bestimmten Bereichen noch nützliche Mitarbeit leisten. Herr Gut war zum Beispiel in der Kassenkommission für die Bundespensionskasse. Da wir jetzt gerade in diesem Bereich ein Schwergewicht haben, weil wir die Totalrevision des Pensionskassengesetzes durchführen müssen, schien es uns angezeigt, jemanden zu wählen, der die Bundesverwaltung schon kennt. Er hat auch die entsprechenden Kontakte, er weiss, wie in den Departementen gearbeitet wird, er kann auch mit dem Parlament arbeiten - das ist ein wichtiger Punkt -, und vor allem kennt er die Pensionskassensituation, eben aus seiner Funktion als Senior Consultant. Er war nämlich beim Bund angestellt, ihm war nicht gekündigt worden, er war in einem ordentlichen Anstellungsverhältnis. Das ermöglichte uns, diese Vakanz innert weniger Tage zu beheben.
Nun, wie sieht die Zukunft aus? Nicht wahr, ich bin weit davon entfernt, dem Parlament jetzt Vorwürfe zu machen, aber es ist mir klar, und es ist natürlich schon so, dass zwei, drei Entscheide des Parlamentes über das hinausgegangen sind, was der Bundesrat beantragt hatte; namentlich beim Entlastungsprogramm 2004 sind solche Entscheide getroffen worden. Es ist Sache der Regierung, mit diesen Entscheidungen umzugehen; wir müssen sie nicht kommentieren, wir müssen akzeptieren, was Sie entscheiden. Das hat uns in gewisse Schwierigkeiten gebracht. Das Ganze wird nun Sache der Sozialpartnerschaft sein.
Das ist der Grund, weshalb ich dieses Postulat annehmen möchte. Ich möchte damit auch ein Zeichen setzen, dass wir diese Partnerschaft beibehalten, pflegen und vielleicht sogar wieder ein bisschen aufbauen müssen nach dem, was in letzter Zeit geschehen ist; am guten Willen unsererseits fehlt es nicht. Ich zweifle eigentlich auch nicht daran, so, wie ich die Kontakte in den letzten Jahren erlebt habe, dass es auch den Personalverbänden nicht an gutem Willen mangelt, um nach diesen Projekten jetzt die Beziehungen weiter zu pflegen.
In diesem Sinne bin ich eben bereit, dieses Postulat anzunehmen.