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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2005-10-04

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2005-10-04

Wortprotokoll

Danke, Herr Escher, dass Sie das theoretisch so gut erörtert haben. Ich füge einfach noch ein praktisches Beispiel bei, damit man sich vorstellen kann, um was es tatsächlich geht; es ist ein kleines Beispiel aus der Praxis: Wenn ein Pilot der Swiss auf einem europäischen Flughafen einige Meter über den Haltebalken rollt, müsste streng genommen nach heutigem Recht in der Schweiz ein Verfahren gegen diesen Piloten eingeleitet werden. Nun erfährt man das aber gar nie, weil er kein Interesse hat, das zu melden, wenn man dann wegen diesen paar Metern ein Verfahren gegen ihn einleitet. Mit dieser neuen [PAGE 818] Norm wollen wir ihn animieren, dass er einen solchen Vorfall meldet, ohne Angst haben zu müssen, dass es ein Verfahren gegen ihn gibt. Aber wenn er das meldet und wir dann feststellen, dass es noch einen zweiten oder dritten Piloten gibt, der dasselbe meldet, merken wir, dass etwas mit dieser Piste vielleicht nicht stimmt oder dass irgendetwas faul sein muss. Man kann dann Massnahmen zugunsten der Sicherheit ergreifen. Dieser Gedanke steht eigentlich hinter diesem Opportunitätsprinzip, und das wurde im NLR-Bericht auch angeregt. Konsequenterweise setzen wir das jetzt um.