Hess Hans · Ständerat · 2005-10-06
Hess Hans · Ständerat · Obwalden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-06
Wortprotokoll
Wir sind uns bewusst, dass wir mit der Vereinfachung der UVP und der Präzisierung des Verbandsbeschwerderechtes lediglich systeminterne Korrekturen vornehmen. Genügt dieser Schritt, oder handelt es sich lediglich um einen ersten Schritt? Oder anders gefragt: Ist letztlich die Verbandsbeschwerde Teil der Lösung oder etwa Teil des Problems? Auf diese grundsätzliche Fragestellung gehen wir in der Vorlage nicht ein. Eine Diskussion darüber ist aber nötig.
Ein Bedürfnis nach einer Auslegeordnung zeigt der Blick auf die Stimmung in der Wirtschaft. Wir stellen fest, dass in einer Umfrage der Universität St. Gallen 90 Prozent der befragten KMU eine Reform des Verbandsbeschwerderechtes fordern, 62 Prozent fordern dessen Abschaffung. Eine solch schlechte Akzeptanz ist als erheblich zu bezeichnen, denn es geht um Investitionen, um das Investitionsverhalten der Unternehmer, um das Wachstum der Wirtschaft und damit um unsere Arbeitsplätze.
Es ist die Debatte darüber zu führen, ob wir es als richtig erachten, dass die Realisierung von privaten und öffentlichen Investitionsvorhaben, welche den demokratischen Entscheidprozess durchlaufen haben, über Jahre hinweg auf dem Rechtsweg blockiert, verzögert und allenfalls sogar verhindert werden kann. Welche Bedeutung kommt im Falle eines demokratisch abgesegneten Vorhabens der zeitgerechten baulichen Erstellung und den damit verbundenen volkswirtschaftlichen Effekten zu? Auch wenn wir den Missbrauch des Rechtsmittels Verbandsbeschwerde unterbinden, bleibt diese Frage heute ungeklärt. Schlimmer noch: Die faktischen Prioritäten werden unangetastet bleiben.
Wir müssen klären, in wessen Interesse lange, sehr lange und ausserdem komplizierte und schwer überschaubare Verfahrensprozesse sind und welche Rolle das Verbandsbeschwerderecht und die Verbände in den Verfahren spielen. Wir wollen auch die Debatte darüber führen, ob in der Raumplanungs- und Umweltpolitik die Prioritäten wirklich noch richtig gesetzt sind.
Erhalten die hier vorliegenden Korrekturen die notwendige Unterstützung, so wird wenigstens das Missbrauchspotenzial ein wenig eingeschränkt. Wir verbinden damit die Hoffnung, dass den schlimmsten Auswüchsen ein Riegel vorgeschoben werden kann. Voraussetzung für die Berechtigung dieser Hoffnung ist allerdings, dass die Vorlage nicht nur bei uns, sondern auch im Nationalrat die Beratung unbeschädigt übersteht.
Mein Anliegen ist es, dass der Nationalrat dieses Zuspiel aufnimmt und die Fragestellung über die parlamentarische Initiative Hofmann Hans hinaus ausweitet. Wenn Sie mich fragen, ob der Ständerat mit der heute zu beratenden Vorlage die Aufgabe hinreichend erledigt hat, muss ich das klar verneinen. Wir haben lediglich einen ersten notwendigen Schritt gemacht. Das ist der Grund, weshalb ich mich bei der Abstimmung in der Kommission der Stimme enthalten habe.
Ich sage das, weil ich weiss, wovon ich rede. Als Präsident einer Innerschweizer Bergbahn - womit ich auch meine Interessenbindung offen gelegt habe - erlebe ich die Verbandsbeschwerde hautnah. Es gibt heute kein [PAGE 855] Bauvorhaben, das wir realisieren können, ohne dass ein Verband dagegen Beschwerde einreicht. In der Regel ist es heute sogar so, dass wir mit den einschlägigen Verbänden Kontakt aufnehmen müssen, bevor wir das Baubewilligungsverfahren anstreben, um sie anzufragen, ob ihnen das Bauvorhaben genehm sei. Das haben wir bei einer geplanten, für uns unter dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes absolut unbedeutenden Pistenkorrektur unterlassen - was zur Folge hatte, dass wir seit drei Jahren um diese Korrektur kämpfen. Für unser Unternehmen ist diese Korrektur aber wichtig, da wir eine alternative Abfahrt benötigen für den Fall, dass die Hauptpiste, die sich in einem Rutschgebiet befindet, nicht mehr benutzt werden kann.
Ich erlaube mir, noch ein anderes Beispiel anzuführen. Unsere Anlagen erstrecken sich über drei Kantonsgebiete. Für die Beschneiungsanlage im Jochpass-Skigebiet, die sich zu 90 Prozent auf Gebiet des Kantons Nidwalden befindet, konnten wir mit der Vereinigung Pro Natura Unterwalden eine Lösung finden, die von ihr akzeptiert wurde und die dazu führte, dass Pro Natura Unterwalden auf die Beschwerdeführung verzichtete. Wir unterliessen es aber, das Projekt, das zu 10 Prozent auf Berner Boden liegt, mit der Pro Natura Haslital zu besprechen - und prompt reichte diese Vereinigung gegen das Projekt Beschwerde ein. Am 13. Oktober dieses Jahres findet mit den Behörden und den Einsprechern eine Begehung statt. Selbst wenn wir dort eine Einigung erzielen, werden wir die Beschneiungsanlage auf diesem Pistenabschnitt in Anbetracht des bevorstehenden Winters dieses Jahr sicher nicht mehr bauen können.
Das sind nur die aktuellsten Beispiele. Ich verzichte darauf, weitere Beispiele aus der Vergangenheit zu nennen. Was den geplanten Zusammenschluss des Skigebietes Melchsee-Frutt/Hasliberg/Engelberg betrifft, wissen wir aber mit Sicherheit, dass schon jetzt alle Umweltschutzverbände bereit sind, diesen Zusammenschluss mit Einsprachen und Beschwerden zu verhindern oder mindestens um Jahre zu verzögern.
Das sind die Gründe, weshalb ich mich mit dem Verbandsbeschwerderecht schwer tue und auch der vorgesehenen Regelung sehr skeptisch gegenüberstehe.