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Jenny This · Ständerat · 2005-10-06

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-06

Wortprotokoll

Also von mir aus könnte man das Verbandsbeschwerderecht ersatzlos streichen; da würde diesem Staate Schweiz überhaupt nichts fehlen. Nur, wissen Sie, was das Schlimmste daran ist? Es kommt nicht auf mich an. (Heiterkeit) Ich fürchte, das ist das Schlimmste am heutigen Morgen. Aber nach meinem Dafürhalten gibt es wirklich keinen einzigen stichhaltigen Grund dafür, dass nach Volksentscheiden noch irgendwelche Organisationen legitimiert sein sollen, Vorhaben zu blockieren und zu verhindern.

Nach gut zwanzig Jahren bitteren Erfahrungen, Nötigungen, ja teilweise sogar Erpressungen sind nun Korrekturen dringend und zwingend notwendig. Die Berücksichtigung des Entscheids des Souveräns ist eine solche Korrektur. Als Vertreter eines Landsgemeindekantons weiss ich, wie übrigens andere hier im Saale auch: Ein Volksentscheid ist der stärkste Ausdruck unserer direkten Demokratie und unseres Willens. Andere Gremien, welche gleichermassen das öffentliche Gesamtinteresse vertreten, gibt es nicht, kann es gar nicht geben. Darum ist es auf gar keinen Fall gerechtfertigt, noch punktuelle Einzelinteressen zu berücksichtigen. Wer vertritt denn in unserem Staat die öffentlichen Interessen, wenn sich das Volk bereits für ein Projekt ausgesprochen hat? Ist das nun der Staat, d. h. die demokratisch gewählten Behörden, oder sind das die Verbände? Dass Verbände die öffentlichen Interessen nach einer Volksabstimmung mit höherer Legitimation wahrnehmen, wage ich doch sehr zu bezweifeln.

Ich weiss, es werden nun von unseren Professoren rechtsstaatliche Bedenken angeführt. Ist es denn rechtsstaatlich weniger bedenklich, wenn Einsprachen nach Entschädigungen zurückgezogen werden? Ist ein Vorhaben besser, weil dafür irgendwelche Entschädigungen bezahlt werden? Ich glaube kaum. Wenn das die Zukunft unseres Rechtsstaates sein sollte, dann gehen wir hehren Zeiten entgegen. Ebenfalls werden in letzter Zeit Vereinbarungen zwischen Bauherren und Umweltorganisationen in spätere Verfügungen aufgenommen. Das ist natürlich blanker Unsinn. Wie sagte doch Altmeister Carlo Schmid: Das geltende Recht zu vollziehen ist Sache der Behörden und kann nicht Gegenstand von privaten Vereinbarungen sein. Dem ist wahrlich nichts beizufügen.

In unseren Randregionen und Gebirgskantonen wurden wir in den letzten Jahren von ausserkantonalen Umweltverbänden, die sich ansonsten einen Deut um unser Wohlbefinden kümmern, bei verschiedenen Vorhaben geknebelt, geknechtet und gevogtet. Da wird in klimatisierten und geschützten Werkstätten jeder Strauch oder Stein als schutzwürdig eingestuft, aber nicht jene, die dort leben bzw. leben müssen. Zuerst wird gegen eine Kiesgewinnung über Jahre prozessiert, und zehn Jahre später, wenn man diese Grube wieder auffüllen will, fängt das ganze Prozedere wieder von vorne an, nur weil drei Frösche sich in einem Tümpel tummeln.

Mir will einfach nicht einleuchten, wieso unsere Umweltorganisationen, fernab jeglicher Realität und Kenntnis der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, uns vorschreiben sollen, was wir gefälligst zu tun respektive zu lassen haben. Das Verbandsbeschwerderecht entwickelt sich auch immer mehr zum Hemmschuh einer nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung. Das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.

Der Fall Schumacher, bei dem Umweltorganisationen einen Entscheid des Souveräns vor Gericht anzufechten drohten, was letztlich zum Scheitern des Projektes führte, ist nur die Spitze des Eisbergs. Gegen Speicherpumpwerke zuhinterst in unserem Kanton werden Einsprachen gemacht. Investitionen von gegen 100 Millionen Franken - für einen kleinen Kanton weiss Gott von grosser Bedeutung - werden massiv verzögert.

Es ist höchste Zeit, dass die Interessen einer gesunden Volkswirtschaft höher gewichtet werden als die Eigeninteressen von Umweltorganisationen.

Ich werde deshalb sämtliche weitergehenden Anträge unterstützen.