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Wicki Franz · Ständerat · 2005-10-07

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-07

Wortprotokoll

Die Änderung des Raumplanungsgesetzes sieht die Beteiligung der Organisationen an der Richtplanung vor und stellt somit einen Beitrag zur stufengerechten Berücksichtigung der Umweltanliegen in der Raumplanung dar. Oft scheitern heute nämlich Projekte, bei denen sich erst auf der Stufe Baubewilligung herausstellt, dass z. B. die Erschliessung nicht ausreicht. In dieser Verfahrensstufe sind aber für den Bauherrn schon erhebliche Projektierungskosten angefallen. Der dadurch entstehende volkswirtschaftliche Schaden soll weitgehend vermindert werden. Nur die stufengerechte Berücksichtigung der umweltrechtlichen Vorgaben auf jeder Planungsstufe wird verhindern, dass Projekte scheitern, weil korrekte planerische Vorgaben fehlen. Das ist der Hintergrund dieser Bestimmung.