preparatory:AB 59515
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-07
Wortprotokoll
Hier geht es um den vorzeitigen Baubeginn. Wird gegen ein Vorhaben eine Beschwerde erhoben, kann heute ein Projekt allein dadurch auf Jahre hinaus blockiert werden. Die entsprechenden Verzögerungen verursachen einen enormen wirtschaftlichen Schaden. Hier wird nun der vorzeitige Baubeginn ermöglicht, sofern der Ausgang des Verfahrens die entsprechenden Arbeiten nicht beeinflussen kann. Damit wird diese Problematik beim Vorliegen von Verbandsbeschwerden entschärft.
Ich weise aber noch auf Folgendes hin: Insoweit das gleiche Prinzip des vorzeitigen Baubeginns auch auf die Beschwerden von Privaten angewendet werden sollte, wäre die Anpassung der betreffenden verfahrensrechtlichen Bestimmungen notwendig. Das ist ein Problem, das meines Erachtens im Zweitrat noch vertiefter angegangen werden sollte.