Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2005-10-07
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-10-07
Wortprotokoll
Wir haben gestern in der Eintretensdebatte viel davon gehört, dass die Kommission für Rechtsfragen gute Arbeit geleistet habe. Ich teile diese Meinung. Seit der Eintretensdebatte ist das Verbandsbeschwerderecht nun aber über die Vorschläge der Kommission für Rechtsfragen hinaus geschwächt worden, und deshalb erlaube ich mir heute doch, das Wort zu ergreifen.
Mit dem Antrag Epiney liegt nun nochmals ein Antrag vor, der die materielle Umwelt- und Naturschutzgesetzgebung substanziell verändern würde. Der Antrag Epiney geht auch weit über das hinaus, was die parlamentarische Initiative Hofmann Hans wollte. Mit seinem Antrag will Kollege Epiney den Sektor des Bauens ausserhalb der Bauzone grundsätzlich nicht mehr als Bundesaufgabe verstanden wissen und damit dem Verbandsbeschwerderecht entziehen. Damit wird nicht etwa der VCS bestraft; der VCS wäre von der Änderung gar nicht betroffen. Betroffen wären Pro Natura, die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz, der WWF - alles Organisationen, denen einige von Ihnen gestern ausdrücklich ein gutes Zeugnis ausgestellt haben.
Das Bauen ausserhalb der Bauzone ist seit Jahren ein schwieriger Vollzugsbereich. Im Interessenausgleich, ob [PAGE 884] solche Bauten ausserhalb der Bauzone zonenkonform sind, entscheidet sich letztlich, ob die Attraktivität unserer Tourismusgebiete und die Unversehrtheit unserer Landschaft erhalten bleiben. Die Trennung von Bauzone und Nichtbauzone ist wichtig und macht Sinn. Sie ist in der Bundesverfassung verankert und damit sehr wohl eine Bundesaufgabe. Mit dem Antrag Epiney wird dieser Grundsatz bestritten.
Rund 10 000 bis 12 000 Bewilligungen gemäss Artikel 24 des Raumplanungsgesetzes werden jährlich erteilt, von kleinen Bereichen, also von einem Fenstereinbau in einem Stall, bis hin zu Natelantennen, Rodelbahnen, Schneekanonen, Forst- und Alpstrassen, aber auch Schweinemasthallen oder Gewächshäusern. Die Umweltorganisationen spielen gerade hier eine wichtige Rolle. Wir haben es gestern gehört: Ohne punktuelle Interventionen, gerade in Bereichen, die der Antrag Epiney dem Verbandsbeschwerderecht entziehen will, sähe die Schweiz heute anders aus - weniger attraktiv im Weinbaugebiet des Genfersees, in den Tourismusregionen der Alpen usw. Es gibt da eben oft keine Nachbarn, die die öffentlichen Interessen wahrnehmen könnten. Gerade in kleinen Gemeinden in den Tourismusregionen - ich glaube, wir dürfen davor die Augen nicht verschliessen - sind die Interessen der Bauwirtschaft und jene der Behörden oft recht stark gemischt. Die von Herrn Epiney aufgeführten Ausnahmen, so das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung, machen das Anliegen nicht besser. Diese Inventare decken nur eine sehr kleine Fläche der Schweiz ab. Die übrigen Gebiete wären quasi schutzlos.
Die Mehrheit dieses Rates hat gestern bereits in mehreren Punkten Entscheide gefällt, die über das eigentliche Ziel der parlamentarischen Initiative Hofmann hinausgehen. Damit hat sie das Verbandsbeschwerderecht stärker geschwächt, als dies die Kommission für Rechtsfragen wollte. Ich bedaure das.
Ich möchte Sie nun bitten, den Antrag Epiney abzulehnen, denn damit wäre das Fuder wirklich überladen, und genau davor hat der Initiant, Kollege Hans Hofmann, gestern selber gewarnt.