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Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-11-28

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-11-28

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, das Immobilienprogramm gutzuheissen und den Minderheitsantrag abzulehnen.

Lassen Sie mich in Ergänzung zu den Ausführungen der Kommissionssprecher noch Folgendes unterstreichen: Der Zusatzkredit für den Transfer der EDV- und Kommunikationssysteme der Luftwaffe in Dübendorf macht tatsächlich keine Freude. In die Aussagen der Immobilienbotschaft 2003 zum Transferanteil von 10 Millionen Franken hätte ein Hinweis auf die dafür nur grob geschätzten Kosten ohne konkrete Kostenberechnung gehört. Im Sinne von zwei Postulaten aus der SiK des Nationalrates haben UVEK und VBS am 18. August 1999 das Zusammenlegen der zivilen und militärischen Flugsicherungsdienste beschlossen. Das Parlament hat dazu unter anderem im Jahre 2002, im Rahmen der Botschaft zu den militärischen Immobilien 2003, einem Verpflichtungskredit von 38 Millionen Franken für das Vorhaben Skyguide-Neubau zugestimmt. Von diesen 38 Millionen Franken entfielen 28 Millionen als einmaliger Beitrag an die Firma Skyguide für den Neubau sowie für den Transfer der 220 Arbeitsplätze der Luftwaffe. Das Beitragsgeschäft konnte auf soliden Grundlagen abgewickelt werden. 10 Millionen Franken waren für den Transfer von wenigen EDV- und Kommunikationssystemen bestimmt, unter anderem für die Einsatzzentrale Florako.

Um den durch Bundesratsbeschluss vom 24. Januar 2001 vorgegebenen Zeitplan zur Zusammenlegung ziviler und militärischer Flugsicherungsdienste nicht zu gefährden, mussten die erforderlichen Verpflichtungskredite bereits im Jahre 2001 für die Botschaft 2003 erhoben werden.

Umfang und Anforderungen für den Transfer der Systeme waren zu diesem Zeitpunkt aber nicht präzisiert. Entsprechend konnten die Kosten für den gesamten Systemtransfer nur auf Annahmen der Luftwaffe basieren. Auch konnte nicht auf frühere vergleichbare oder ähnliche Projekte zurückgegriffen werden. In dieser Situation hat die Luftwaffe die Kosten intern auf 10 Millionen Franken geschätzt.

Erst im Laufe der detaillierten Projektierungsarbeiten im Jahre 2004 war es auch möglich, das ganze Ausmass des Systemtransfers in Bezug auf Umfang und Kosten zu erkennen. In der Retrospektive muss nun in aller Deutlichkeit gesagt werden, dass die Aussagen in der Immobilienbotschaft 2003 zum Transferanteil von 10 Millionen Franken ungenügend waren. Es gilt nun, insgesamt 26 Systeme zu transferieren. Heute liegt für den gesamten Systemtransfer ein konkretes Projekt mit einem detaillierten Kostenvoranschlag vor. Die gesamten Systemtransferkosten von 21,5 Millionen Franken decken ausschliesslich die militärischen Bedürfnisse ab.

Wir sprechen hier vom Verpflichtungskredit. Der Zusatzkredit von 11,5 Millionen Franken wird keine Erhöhung des Zahlungskredites nach sich ziehen. Das Problem ist also im Rahmen der Priorisierung der Luftwaffenvorhaben zu lösen.

Die durch Ihre SiK beantragte Überprüfung dieses Geschäftes begrüsse ich. Ich erwarte Ergebnisse, die künftig Verbesserungen bei ähnlichen Geschäften ermöglichen.

Zum Waffenplatz Bure, dem Gefechtsausbildungszentrum West: Der Waffenplatz Bure ist in Zukunft einer der Hauptplätze für die Verbandsausbildung der Schweizer Armee. Die mit dem Rüstungsprogramm 2004 genehmigte Beschaffung der sogenannten Simulationsunterstützung für Gefechtsübungen sowie die für das Rüstungsprogramm 2008 vorgesehene Simulationsunterstützung von Gefechtsübungen für den Kampf im überbauten Gebiet erfordern eine entsprechende bauliche Infrastruktur. In Bure können dafür einige bestehende Gebäude verwendet werden. Heute fehlende Infrastruktur muss noch erstellt werden.

Für die Immobilienbotschaften 2007 und 2008 sind weitere Verpflichtungskredite für das Gefechtsausbildungszentrum Ost auf den Waffenplätzen St. Luzisteig, Mels und Walenstadt vorgesehen. Dieser Raum wird der zweite Schwerpunktstandort für die Verbandsausbildung werden.

Zum Vorhaben Einsatzzentrale der Führungsunterstützungsbasis: Dieser Bürotechniktrakt beinhaltet neben dem Neubau auch verschiedene Anpassungsarbeiten an den bestehenden Gebäuden, so zum Beispiel den Bau eines unterirdischen Verbindungskorridors zwischen dem neuen und den bestehenden Gebäuden.

Schliesslich ein Wort zum Stationierungskonzept: Das vorliegende Immobilienprogramm ist auf das Stationierungskonzept abgestützt. Dieses wurde am 6. Dezember 2004 der Öffentlichkeit vorgestellt, und im Juli dieses Jahres wurden die zwischen der Armee und den Kantonen vereinbarten Anpassungen genehmigt. Der Bundesrat wird im Laufe des Jahres 2006 definitiv über dieses Konzept der Armee entscheiden. Basierend auf den neuesten Erkenntnissen dieses Konzeptes wurde im vergangenen Jahr wiederum eine Verzichtplanung durchgeführt. Aufgrund dieser Verzichtplanung konnten von Ihnen in früheren Jahren bewilligte Verpflichtungskredite der Position Immobilien von über 79 Millionen Franken und in allen drei Positionen insgesamt rund 97 Millionen Franken ungebraucht abgerechnet werden.

Ein Wort noch zum Nichteintretensantrag, Herr Lang: Die Fragen von Herrn Ständerat Pfisterer wurden im Ständerat abgehandelt. Sie haben unmittelbar mit der Immobilienbotschaft höchstens insoweit etwas zu tun, als darzulegen war, dass das Standortkonzept damit abgedeckt ist. Ich darf Ihnen mindestens auch noch sagen, dass Herr Pfisterer am Schluss der [PAGE 1559] Immobilienbotschaft zugestimmt hat.

Ich bitte Sie, ein Gleiches zu tun.