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Haller Ursula · Nationalrat · 2005-11-28

Haller Ursula · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-28

Wortprotokoll

Meine Motion wurde von 53 Kolleginnen und Kollegen quer durch alle Parteien mitunterzeichnet. Damit wird eigentlich auch etwas bestätigt: Bei der Bergung und Entsorgung von Munition aus Schweizer Seen geht es zwar aus meiner Sicht primär um den Thuner- und den Brienzersee, aber es gibt auch andere Gewässer, die von diesem ernsthaften Problem tangiert sind.

Wer die Stellungnahme des Bundesrates liest, stellt fest, dass er die Forderung in meiner Motion - "die deponierte Munition, beziehungsweise die versenkten Sprengstoff-Rückstände in Schweizer Seen .... soweit zu bergen und zu entsorgen, als diese eine potenzielle Gefahr für Menschen und Tiere darstellen" - nicht a priori bekämpft. Mit keinem Wort bestreitet der Bundesrat meine in der Motion geäusserten Befürchtungen, dass die Tatsache, dass 400 000 Menschen direkt oder indirekt ihr Trinkwasser aus dem Brienzer- und dem Thunersee beziehen, eine potenzielle Gefahr darstellt, wegen dieser in diesen Seen illegal abgelagerten Materialien. Dies zeigt die Ernsthaftigkeit meines Anliegens.

Ich betone hier gerne noch einmal, was wir alle wissen: dass zwischen 1945 und 1964 die Schweizer Armee Fliegerbomben, Granaten, gewöhnliche Patronen, Patronen- und Sprengstoffrückstände primär im Thuner- und im Brienzersee versenkt hat und dass es sich dabei um etwa 3000 Tonnen Material handelt, Material, das eben irgendeinmal auch zu einer Zeitbombe werden könnte. Ich gehe aber mit dem Bundesrat einig, dass die potenzielle Gefahr, welche einerseits von der auf dem Seegrund lagernden Munition, andererseits vom Bergungsvorgang ausgeht, zwingend eine Interessenabwägung erfordert und über die Bergung erst dann entschieden werden kann, wenn die Erkenntnisse über die Gefahren für das ökologische Gleichgewicht vorliegen und die verschiedenen Methoden geprüft worden sind.

Auch müssen die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen sowie die finanziellen Konsequenzen geklärt werden. Ich habe sehr gerne gelesen, dass nur "die Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen" und nicht etwa auch noch Verantwortlichkeiten zwischen Kantonen und Gemeinden genannt werden. Denn ich meine, es sei tatsächlich nicht Sache der an den See anstossenden Gemeinden, sich allenfalls finanziell an den Bergungen beteiligen zu müssen.

Ich bin also dankbar, zu hören, dass der Bundesrat beantragt, die laufenden Untersuchungen fortzuführen und das weitere Vorgehen dann festzulegen, wenn verbindliche Resultate vorliegen. Wir alle wissen, dass es sich hierbei um eine sehr komplexe Materie handelt. Wir wissen, dass es sehr schwierig ist, das richtige Vorgehen festzulegen. Denn es kann eben wirklich sein, dass man mehr Schaden anrichtet, wenn man die Munition aus den Seen entfernt, als wenn man sie unter einer dicken Schicht von Sedimenten liegen lässt.

Mein Schluss lautet: Es ist eigentlich schade, dass es das Parlamentsgesetz nicht mehr zulässt, dass der Bundesrat von sich aus empfehlen kann, eine sinnvolle Motion - und, Herr Bundespräsident, in meinem Fall handelt es sich natürlich um eine sinnvolle Motion - in ein unverbindlicheres Postulat umzuwandeln. Wenn dem noch so wäre, das weiss ich, hätten Sie dies im vorliegenden Fall ganz bestimmt getan. Es blieb Ihnen aber nur die Wahl zwischen Annahme und Ablehnung der Motion, und Sie haben sich für die Ablehnung der Motion entschieden. Dies bedauere ich natürlich zutiefst. Denn ich meine, das Thema sei zu ernsthaft, als dass man einfach sagen könnte, man sei am Prüfen und die Motion solle abgelehnt werden. Deswegen wäre natürlich das Postulat, das Ihnen die Gelegenheit gibt, den Auftrag anzunehmen, das Anliegen ernst zu nehmen, die viel bessere Form.

Ich bitte daher, diese Motion entgegen dem Willen des Bundesrates nicht abzulehnen, sondern anzunehmen. Ich betone aber noch einmal zur Beruhigung unseres Bundespräsidenten, dass ich nicht darauf bestehe, dass die Munition gehoben werden muss. Vielmehr soll ganz einfach zwingend der Prozess verfolgt werden, und es sollen immer wieder Untersuchungen des Trinkwassers und des Sediments stattfinden, damit wir ganz sicher sind, dass man das Richtige tut und auch handeln kann, sollte sich die Situation eines Tages verschärfen.

Noch einmal: Ich bitte um Annahme der Motion.

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