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Schmid Samuel · Bundesrat · 2005-11-28

Schmid Samuel · Bundesrat · Bern · 2005-11-28

Wortprotokoll

Ich beantrage Ihnen, die Motion abzulehnen. Wir sind uns absolut einig, dass das traurige Phänomen der Kindersoldaten gestoppt werden muss. Dieses Phänomen tritt leider immer noch in vielen Staaten der Welt auf. Die Schweiz hat sich zu diesem Thema engagiert, und sie wird dies auch weiterhin tun. Die Schweiz hat denn auch keine Kindersoldaten, und hier in diesem Titel so zu tun, als sei das gelegentliche Sportschiessen von jungen Leuten gleichzusetzen mit Kindersoldaten, ist - ich unterstelle das dem Motionär nicht etwa persönlich - wirklich übertrieben, um nicht zu sagen beinahe zynisch.

Die Rekrutierung findet bei uns erst nach dem vollendeten 18. Altersjahr statt. Die vordienstliche Ausbildung im Jungschützenwesen findet ab dem 17. Altersjahr statt, eine Ordonnanzwaffe kann jedoch erst ab dem 18. Altersjahr leihweise nach Hause genommen werden, und das auch nur dort, wo das entsprechend verantwortet werden kann. Wir haben das entsprechende Fakultativprotokoll über die Rechte des Kindes unterzeichnet. Daher ist der Titel der Motion missverständlich, denn es geht hier nicht um Kindersoldaten. Es geht auch nicht um militärische Schiessanlässe, vielmehr geht es ums Jugendschiessen. Dabei handelt es sich um traditionelle zivile Anlässe im Sportschiessen. Schiessen wird im Übrigen auch im Rahmen von Jugend+Sport unterstützt.

Der Bund will diese Anlässe unterstützen. Er macht es, indem er den Organisationen Leihwaffen und Kaufmunition zur Verfügung stellt. Die Jugendlichen erhalten während des Schiesswettkampfes eine Waffe zur Verfügung. Sie schiessen unter der unmittelbaren Aufsicht von kundigen Schützenmeisterinnen und Schützenmeistern sowie ausgebildeten Schiesslehrern oder Schiesslehrerinnen. Eine eigentliche Waffenausbildung brauchen sie nicht und erhalten sie auch nicht.

In der Praxis nahmen stets auch jüngere interessierte Jugendliche teil, so etwa am Eidgenössischen Schützenfest für Jugendliche. Mit der Herabsetzung der Alterslimite auf 10 Jahre wurde diesem Interesse und der gängigen Praxis Rechnung getragen; es entspricht also durchaus dem Wunsch dieser traditionsreichen Anlässe. Solche Jugendschiessen sind auch zu unterscheiden vom Jungschützenwesen, denn diese letzteren Kurse gehören zur vordienstlichen Ausbildung und haben daher auch eine militärische Komponente. Sie können aber, wie gesagt, frühestens ab dem 17. Altersjahr besucht werden.

Wir wollen die Jugendschiessen auch weiterhin unterstützen; andernfalls könnten diese traditionellen Anlässe nicht mehr durchgeführt werden. Es sind auch keine Probleme bezüglich der Sicherheit bekannt, da bei diesen Schiessanlässen eine strikte Aufsicht besteht. Die Kantone unterstützen diese Haltung des Bundesrates ebenfalls.

Ich bitte Sie also, den Vorstoss abzulehnen.