Lang Josef · Nationalrat · 2005-11-28
Lang Josef · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2005-11-28
Wortprotokoll
In einem Punkt gehen wir mit der CVP-Fraktion einig: Die allgemeine Wehrpflicht ist zu einem Anachronismus geworden. Ein paar Beispiele, eines hat Kollega Büchler schon erwähnt: Wenn nur noch 60 Prozent der jungen Männer die Rekrutenschule absolvieren, kann man nicht mehr von Wehrgerechtigkeit sprechen. Diese Prozentzahl nimmt ja nachher noch ab.
Auch die historische Voraussetzung für die Wehrpflicht, die übrigens noch nicht so alt ist, die Verteidigung der nationalen Grenzen, ist ein höchst unwahrscheinlicher Fall geworden. Weiter kann die Wehrpflicht nicht legitimiert werden durch Auslandeinsätze und auch nicht durch Einsätze im Innern. Kommt dazu, dass die Wehrpflicht modernen Persönlichkeitsrechten widerspricht.
In einem anderen Punkt muss ich dem Bundesrat Recht geben: wenn er darauf hinweist, dass die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht beispielsweise im Gesundheitswesen negative Folgen hätte für die Qualität, aber auch für die Arbeits- und Lohnbedingungen. Zudem widerspricht die allgemeine Dienstpflicht Artikel 4 der Europäischen Menschenrechtskonvention, dem Verbot der Zwangsarbeit. Grundsätzlich sind solche allgemeinen Dienstpflichten nur in einem historischen Sinne zu rechtfertigen, wenn es um die staatliche Existenz geht. Eine andere Definition von Dienstpflicht lässt sich nicht rechtfertigen.
Es gibt zum Status quo, den der Bundesrat verteidigt, und zur allgemeinen Dienstpflicht, die die CVP-Fraktion vorschlägt, einen dritten Weg: die Aufhebung der Wehrpflicht und die Schaffung eines freiwilligen Sozial- und Friedensdienstes. Damit wäre sowohl das Problem gelöst, das die CVP erkennt, wie auch das, das der Bundesrat sieht. Die Motion, die dies verlangt, ist seit dem 2. Juni 2005 auf dem Weg.