Widmer Hans · Nationalrat · 2005-11-28
Widmer Hans · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-28
Wortprotokoll
Der Staatsvertrag zwischen der Schweiz und Italien, der uns nun zur Abstimmung vorgelegt wird, regelt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der beiden Staaten im Bereich der Sicherung des Luftraumes gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft. Ein analoges Abkommen mit Frankreich ist vom Nationalrat in der Frühjahrssession 2005 genehmigt worden. Das jetzt vorliegende Abkommen entspricht zu grossen Teilen der Vereinbarung mit Frankreich. Weitere Abkommen mit Deutschland und Österreich sind in Vorbereitung. Insgesamt sind diese Abkommen Ausdruck einer verstärkten internationalen Zusammenarbeit in der Luftraumüberwachung.
Zum Anlass dieses Staatsvertrages: Vom 10. bis zum 26. Februar 2006 werden in Turin die Olympischen Winterspiele stattfinden. Eine enge Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Italien im Bereich der Sicherheit drängt sich aufgrund dieses Ereignisses aus zwei Gründen auf:
1. Die weltweite Aufmerksamkeit von Olympischen Spielen könnte für terroristische Angriffe extremistischer Gruppierungen attraktiv sein.
2. Dies könnte für die Schweiz direkte Folgen haben, denn Turin liegt geografisch verhältnismässig nahe; Genf ist von Italien aus auf dem Luftwege in fünf Minuten erreichbar.
Die Schweiz hat deshalb ein Interesse an geregelten Verhältnissen, auch beim Austausch des Luftbildes. Deswegen müssen wir nun die Frage stellen: Wie soll diese Sicherung erreicht werden? Durch zwei Massnahmen: erstens durch einen systematischen gegenseitigen Informationsaustausch über die allgemeine Luftlage, zweitens über die Schaffung einer Interventionsmöglichkeit der beiden Vertragspartner im Falle einer möglichen konkreten Bedrohung; das muss verbessert werden. Was heisst das konkret? Grenzüberschreitende Luftpolizeieinsätze sollen möglich sein. Für sie gelten die folgenden Rahmenbedingungen:
1. Sie erfolgen immer nur unter dem Kommando des Gastlandes.
2. Erlaubt ist nur der Warnschuss mit Hilfe von Infrarotlockzielen, sogenannten Flares. Nicht erlaubt sind erstens Warnschüsse mit scharfer Munition, und nicht erlaubt ist zweitens der Abschuss von Flugzeugen.
Dieser Staatsvertrag nimmt Rücksicht auf die Souveränität der beiden Parteien und auf die zwischen diesen Parteien bereits bestehenden bilateralen Abkommen. Durch den Vertrag entstehen keine finanziellen Verpflichtungen für die Eidgenossenschaft, denn die beiden Parteien werden für allfällige Luftpolizeieinsätze nicht entschädigt. Der Staatsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, ist aber jederzeit kündbar.
In der Kommission wurde insbesondere die Problematik der nicht immer ganz einfachen Unterscheidung der Begriffe "militärisch" und "nichtmilitärisch" thematisiert. Auch wurde die Frage aufgeworfen, ob die enge Kooperation im Bereich der Luftraumsicherung nicht spätere Flugzeugbeschaffungen präjudizieren könnte, was von der Verwaltung klar verneint wurde. Schliesslich wurde ein Antrag eingereicht, der eine Befristung des Abkommens bis zum 31. März 2006 wollte, also bis unmittelbar nach den Olympischen Winterspielen. Dieser Antrag wurde aber mit 17 zu 4 Stimmen abgelehnt. In der Gesamtabstimmung stimmten 16 Kommissionsmitglieder für die Annahme des Entwurfes, 4 waren dagegen, und es gab 1 Enthaltung.
Somit kann ich Ihnen im Namen der Mehrheit empfehlen, der Vorlage zuzustimmen.