Schenker Silvia · Nationalrat · 2005-11-29
Schenker Silvia · Nationalrat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-29
Wortprotokoll
Ich erlaube mir auch noch, kurz das Wort zu ergreifen, weil ich Sie auf eine Passage in diesen Ausführungen des Bundesrates aufmerksam machen möchte, die im Zusammenhang mit einem Geschäft, das wir in der Herbstsession beraten haben, doch recht wichtig ist.
Auch ich beantrage Ihnen, die Motion Ineichen abzulehnen, entgegen dem Antrag des Bundesrates. Wie Sie den Ausführungen des Bundesrates entnehmen können oder konnten, bestand vor kurzer Zeit die Möglichkeit, im Rahmen der Revision der Bundesrechtspflege einige von den Fragen zu regeln, die Herr Ineichen aufgeworfen hat. Sie erinnern sich sicher auch noch, dass in dieser Beratung ein Kompromiss gefunden wurde. Diesen Kompromiss jetzt gleich wieder infrage zu stellen ist aus der Sicht der SP-Fraktion falsch und unangebracht.
Bei der Frage des Einspracheverfahrens und der Kostenlosigkeit des Einspracheverfahrens bezieht sich der Bundesrat in seinen Ausführungen auf die Regelungen im [PAGE 1591] Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechtes (ATSG). Diese Ausführungen möchte ich jetzt nicht alle wiederholen, das würde Sie bestimmt langweilen. Interessant und bemerkenswert sind jedoch die Ausführungen für all diejenigen unter Ihnen, die sich mit dem Geschäft der Verfahrensstraffung in der Invalidenversicherung auseinander gesetzt haben. Dieses Geschäft haben wir, wie ich vorhin gesagt habe, im Herbst beraten. Der Ständerat wird das in dieser Session tun.
Interessant sind die Ausführungen in der Stellungnahme des Bundesrates zur Motion Ineichen deshalb, weil er offenbar im März 2004 noch klar der Meinung war, das Einspracheverfahren sei vorteilhaft und gebe der Verwaltung die Möglichkeit der Selbstkontrolle. Ich zitiere doch einen Satz aus den Ausführungen des Bundesrates: "Die Bedeutung des Einspracheverfahrens liegt darin, dass die entscheidende Behörde ihre Verfügungen nochmals überprüfen kann. Zudem soll eine Entlastung der Gerichtsinstanzen erfolgen und den Versicherten die Wahrung des rechtlichen Gehörs garantiert werden." Wie begründen Sie, Herr Bundesrat Couchepin, die kurze Halbwertszeit einer Bundesratsmeinung? In der Herbstsession waren Sie ganz anderer Meinung.
Ich bitte Sie, diese Motion nicht anzunehmen. Öffnen Sie nicht noch weitere Tore zu einer Schwächung des ATSG.