Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-11-29
Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-29
Wortprotokoll
Bei dieser Motion geht es um einen gutgemeinten Versuch, die jährliche Diskussion um die Festlegung des Mindestzinssatzes für die Ansparungen der aktiven Pensionskassenversicherten zu entpolitisieren. Auch ich habe manchmal Mühe mit den teils willkürlich wirkenden Bundesratsentscheiden, und eigentlich bräuchte es nach der Einführung der "legal quote" bei den Versicherungen keine solche Festsetzung des Mindestzinses mehr. Aber das ist auch nicht das Ziel der Motion.
Ziel der Motion ist die Festlegung des BVG-Mindestzinssatzes für das Folgejahr mit einer festen Formel. Leider gibt es keine solche Formel, die zweckmässig ist, sonst hätte ich diese schon längst vorgeschlagen. Aber es gibt dennoch bereits Vorschläge, die in nicht wenigen Fällen Pensionskassen in Schwierigkeiten bringen würden, und deshalb empfehle ich Ihnen dringend, die Motion abzulehnen.
Eine Koppelung des Mindestzinses an die Obligationenrendite, beispielsweise jene der Eidgenossen, ist für die Erträge auf Obligationen im Folgejahr völlig bedeutungslos. Stellen Sie sich vor, die Formel setzt 2 Prozent Mindestzins fest, [PAGE 1586] weil die Rendite der Bundesobligationen derzeit bei 2 Prozent liegt, und im nächsten Jahr steigen die Zinssätze um 1 Prozent an. Dann werden Sie eben nicht, wie das vielleicht einige fälschlicherweise meinen, 3 Prozent Rendite haben, sondern Sie werden vorerst einmal Kapitalverluste in der Grössenordnung von 5 bis 8 Prozent haben. Sie sehen also, die Zinsentwicklung ist entscheidend und nicht die aktuelle Rendite.
Um dieses Problem zu lösen, haben andere nun wiederum vorgeschlagen, den Mindestzinssatz an einen Korb von Anlagen zu koppeln, einen Korb aus Obligationen, Aktien, Währungen und Immobilien, wie diese beispielsweise in den Pictet-Pensionskassenindizes enthalten sind. Im bisherigen Jahresverlauf haben diese Indizes je nach Aktienanteil zwischen 9 und 18 Prozent Wertzuwachs generiert. Nun frage ich Sie: Sollen diese hohen Werte als Werte der Vergangenheit, als Vorgabe oder als Renditeziel für das nächste Jahr dienen? Sie alle wissen, das wäre verwegen, denn die Kursavancen dieser Indizes sind vor allem auf die gute Performance von über 30 Prozent der Schweizeraktien, aber auch teilweise auf Währungsgewinne zurückzuführen. Und wie es nicht selten vorkommt, ist nach einem extrem guten Anlagejahr damit zu rechnen, dass das Folgejahr möglicherweise weniger gut ausfallen oder vielleicht sogar Verluste produzieren wird. Ich frage Sie nun: Wollen Sie dann annehmen, dass im nächsten Jahr diese Aktienmärkte eine Korrektur erfahren, und dann sogar negative Mindestzinse für die Aktivversicherten vorgeben, währenddem die Rentner weiterhin ihre 4 Prozent technischen Zins kassieren können?
Es gab nun auch einige im Saal, die meinten, man könne diesen Mindestzins erst am Schluss des Geschäftsjahres, also im Nachhinein, festlegen. Auch das ist natürlich unsinnig, denn dann kann man nichts mehr an der Anlagepolitik ändern, weil das Jahr ja bereits abgelaufen ist.
Es stellt sich auch die Frage, welche Zinsen Sie denn jenen verrechnen wollen, die im Laufe des Jahres kündigen. Schliesslich stellt sich die Frage, welcher Anlagekorb oder welcher Index denn für welche Pensionskasse zur Anwendung kommen soll, denn nicht alle Pensionskassen haben die gleiche Ausgangslage: Es gibt doch solche mit Schwankungsreserven, die höhere Risiken eingehen können, und es gibt solche in Unterdeckung. Es gibt solche mit einer grossen Anzahl Rentner und alten Beschäftigten, die bald in Rente gehen. Hier müssen Sie doch eine andere Anlagepolitik betreiben als bei einer Kasse - wie beispielsweise jener der Swisscom -, die nur wenige Rentner aufweist, weil sie den Altbestand an Rentnern beim Bund deponieren konnte. Sie sehen also: Mit dieser Zauberformel, die hier gesucht wird, lösen Sie die Probleme nicht. Die Kapitalmärkte haben sich verändert. Früher hatte man auf den BVG-Zinsen eben eine Realrendite von 1,1 Prozent, und heute beträgt sie 2,8 Prozent. Früher lagen die Zinsen darüber, heute liegen sie darunter.
Darum empfehle ich Ihnen: Bringen Sie unsere Pensionskassen nicht unnötig mit unlogischen Formeln in Bedrängnis.
Ich bitte Sie, die Motion für die feste Formel für den BVG-Mindestzinssatz abzulehnen.