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Borer Roland F. · Nationalrat · 2005-11-29

Borer Roland F. · Nationalrat · Solothurn · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-29

Wortprotokoll

Die grosse Mehrheit der SVP-Fraktion wird diese Motion auch ablehnen. Wir sind durchaus der Meinung, dass gerechte Erträge der zweiten Säule an die Versicherten weitergegeben werden müssen und dass dies auch durchzusetzen ist. Wir sind jedoch der Meinung, dass dies vor allem dadurch zu geschehen hat, dass die Anlagen, die Anlagestrategien, die Erträge usw. der einzelnen Vorsorgewerke transparent dargestellt werden müssen und dass aufgrund der vorliegenden Daten dafür gesorgt werden kann, dass gerechte Erträge an die Versicherten weitergegeben werden.

Nun akzeptieren wir die Idee durchaus und sind auch der Meinung, dass man den Gedanken einer festen Formel für den Mindestzinssatz grundsätzlich weiterverfolgen müsste, sofern die Situation klar wäre. Wir haben aber vorhin schon in einigen Voten gehört, dass die Vorstellungen und Meinungen darüber, welches die Basis für einen Mindestzinssatz sein sollte, extrem stark auseinander gehen. Die einen meinen, es seien die Bundesobligationen, die als Berechnungsbasis dienen müssten, die anderen meinen, dass durchaus auch Aktien in diese Bewertung einbezogen werden müssten. Gerade diese unterschiedlichen Vorstellungen zeigen doch, wie schwierig es sein wird, eine gemeinsame Basis zur Berechnung einer Mindestzinsformel zu finden. Diese Basis ist - das war bis anhin unbestritten - noch nicht [PAGE 1588] erarbeitet, und wir werden grösste Schwierigkeiten haben, sie zu erarbeiten und festzulegen.

Was ist im Übrigen ein "gerechter Ertrag"? Bedeutet dies, dass alle Versicherten, egal, wo sie versichert sind, gleiche Erträge bekommen? Oder müssen die Zustände der einzelnen Versicherungsgemeinschaften, der einzelnen Vorsorgeeinrichtungen, die finanziellen Situationen der einzelnen Bereiche ebenfalls in den sogenannten gerechten Ertrag einbezogen werden?

Ein Punkt, der mit sämtlichen Revisionsvorschlägen immer wieder angestrebt wird, ist die Entpolitisierung des BVG-Mindestzinssatzes; Herr Wehrli hat vorhin darauf hingewiesen. Ergibt eigentlich die Festlegung eines Mindestzinssatzes in der Form, wie sie jetzt vorgeschlagen wird, nicht auch einen verpolitisierten Zinssatz?

Es ist ein ebenso verpolitisierter Mindestzinssatz wie vorher oder wie im anderen Fall, wenn es der Bundesrat macht. Und es ist ebenfalls Kaffeesatzleserei, wenn wir einen Ertrag fixieren wollen, der in Zukunft erwirtschaftet werden müsste, egal, wie lange diese Frist ist. Es ist ebenso unklar, ob diese Erträge erreicht werden oder nicht. Ich kann Ihnen sagen, was in diesem Zusammenhang gemacht würde: Man würde den Mindestzinssatz schlussendlich einfach so tief ansetzen, dass nichts passieren kann. Ob das im Sinne der Versicherten wäre, ist zumindest zu hinterfragen.

Wir halten uns weiterhin an unseren Grundsatz: Wir sind der Meinung, dass die Versicherten in einer Kollektivversicherung, die erst noch durch staatlichen Zwang durchgeführt werden muss, ein Anrecht auf eine marktkonforme Verzinsung haben. Dazu stehen wir und bestreiten dies auch nicht. Die Mehrheit unserer Fraktion ist aber dezidiert der Meinung, dass diese Motion ein falsches Instrument darstellt; wir bitten Sie ebenfalls, sie abzulehnen.