AB 59652
Egerszegi-Obrist Christine · Nationalrat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-29
Wortprotokoll
Ich knüpfe gleich an das an, was Herr Bundesrat Couchepin gesagt hat. Es ist so: Wir lassen den Kantonen die Freiheit zu wählen. Wir geben ihnen einfach einen Grundansatz vor. Für die Mehrheit der Kommission, aber eben auch für die Minderheit ist dieser Artikel das Kernstück der ganzen Vorlage: Sollen wir den Betrag bei 200 respektive 250 Franken festlegen, als Mindestbeitrag, oder sollen wir die Kompetenz ganz den Kantonen überlassen? Die Kommission hat mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, dass sie an der von ihr beantragten Höhe festhalten will.
Schauen Sie: Als die Initiative Fankhauser vor 15 Jahren eingereicht wurde, da waren diese 200 und 250 Franken eine ganz andere Summe. Heute, 15 Jahre später, sind das andere Ansätze. Erinnern Sie sich? Eine Briefmarke A-Post kostete damals 60 Rappen, heute kostet sie einen Franken. Schauen Sie einmal, wie hoch damals die Krankenversicherungsprämien für die Kinder oder für Sie waren: Das waren ganz andere Ansätze. Das sind heute keine katastrophalen Summen mehr, wie es Kollege Ruey genannt hat.
Im Durchschnitt haben wir heute eine Kinderzulage von 186 Franken pro Monat und Kind. Bis dieses Gesetz in Kraft ist, haben wir diesen Grenzwert, den die Mehrheit fordert, praktisch erreicht. Es geht auch - Kollege Fasel hat das gesagt - um eine Art Gerechtigkeit. Der Bundesrat hat die Kinderzulagen für die Bauernkinder für das nächste Jahr festgelegt und jetzt auf 175 Franken im Tal und 195 Franken auf dem Berg erhöht. Gleichzeitig erhalten diese Leute eine Haushaltzulage von 100 Franken pro Monat. Das Bundespersonal erhält 338 Franken für das erste Kind, für die anderen 218 Franken. Nicht zu erwähnen, was über die Erwerbsersatzordnung den Militärdienstpflichtigen bezahlt wird. In diesem Rahmen sind diese 200 und 250 Franken eine kleine Basis.
Es ist so - und das lässt sich nicht wegdiskutieren -, dass die einzelnen Kantone im Gesamtbild weitere Steuerentlastungen und Vergünstigungen für die Familien vorsehen. Aber diese könnten ja auch interkantonal harmonisiert werden.
Es sei eine Giesskanne, der Vorwurf wurde hier erhoben; dazu stehen wir. Kinderzulagen waren das aber immer, weil Kinder nicht nur Freude bereiten, weil sie nicht nur Verantwortung, Liebe und Geborgenheit brauchen, sondern auch Mehrkosten für jede Familie bringen.
Heute sind in den Medien überall die 300 reichsten Schweizerinnen und Schweizer erwähnt. Sehen Sie, der Reichtum liegt heute in der Schweiz nicht in dieser Generation der 25- bis 35-Jährigen, die Kinder und Familienpflichten haben. In der Schweiz sind "Bertarellis" nicht so reich gesät. Im Rahmen des neuen Finanzausgleiches wollte man diese Kinderzulagen harmonisieren, wie wir das jetzt tun wollen, aber das ist so nicht durchgekommen.
Es geht hier auch um einen Akt der Solidarität. Wir stellen die Solidarität der Jungen gegenüber den älteren Generationen in den Sozialversicherungen als Selbstverständlichkeit dar. Es geht aber auch um eine Solidarität zur anderen Seite hin: Es braucht in diesem Land eine Solidarität der Älteren gegenüber den Jüngeren, weil Solidarität nie eine Einbahnstrasse sein kann. Diese Solidarität kostet - dazu stehen wir -, je nachdem, welches Modell Sie wählen, zwischen 80 und 890 Millionen Franken.
Ich bitte Sie, hier der Mehrheit zu folgen.