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preparatory:AB 59688

Bortoluzzi Toni · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-11-29

Wortprotokoll

Die Minderheit nimmt hier einen Antrag auf, der in der ersten Lesung vonseiten der CVP-Fraktion eingebracht worden ist - es gibt dort ja offensichtlich noch ein wirtschaftspolitisches Gewissen, welches trotz des familienpolitisch begründeten Denkverbotes an die Oberfläche dringt. Die Belastung, die für die Betriebe entsteht, dürfte allerdings - das gilt es zu erwähnen - die in dieser Bestimmung erwähnten 1,5 Prozent kaum erreichen, sofern die im Gesetz von Ihnen vorgesehenen Minimalbeiträge festgelegt werden.

Der seinerzeitige Antrag Lustenberger, der eine Grenze der reinen Arbeitergeberleistung festlegt und die darüber hinausgehende Abgabelast mit paritätischen Beiträgen [PAGE 1576] sicherstellt, fand in der ersten Lesung unseres Rates eine Mehrheit. Der Ständerat lehnte das Anliegen allerdings ab. Wir sind der Meinung, dass dieser Antrag trotzdem gut ist, und zwar nicht nur, weil er der CVP als Feigenblatt dient, sondern weil es vor allem darum geht, dass höhere Beiträge, die allenfalls in den Kantonen beschlossen werden und also über das in diesem Gesetz festgelegte Minimum hinausgehen, verbindlich paritätisch finanziert werden müssen. Dieser Ansatz, der hier in dieser Bestimmung zum Ausdruck kommt, scheint uns richtig zu sein.

Wir bitten Sie, dem Antrag der Minderheit Bortoluzzi, der den von Herrn Lustenberger damals eingebrachten Antrag aufnimmt, zuzustimmen.

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