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Müller Walter · Nationalrat · 2005-11-30

Müller Walter · Nationalrat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-30

Wortprotokoll

Geht es bei dieser Ergänzung zum Lebensmittelgesetz um eine "Extrawurst für das Gastgewerbe", wie es gestern in der "NZZ" als Titel mit Fragezeichen für ein Interview mit dem Präsidenten von Gastrosuisse gewählt wurde? Nein! Mit meinem Antrag, der lediglich das Wort "regelmässig" einfügt, ergibt sich eine leichte Modifikation zur ständerätlichen Fassung. Sie legen damit dem Gast das "Extrafilet" auf den Teller, und zwar kostenlos, als zusätzliche Leistung der Gastwirte. Sie können Qualität geniessen, ohne dafür bezahlen zu müssen, weder als Gast noch als Steuerzahler.

Es ist völlig falsch, wenn heute von Landwirt, Schlachtbetrieb, Verarbeiter und Handel eine konsequente Qualitätssicherung und Rückverfolgbarkeit verlangt wird und am Ende der Nahrungsmittelkette dieser Grundsatz vernachlässigt wird. Wenn wir eine Ergänzung zum Lebensmittelgesetz beschliessen, so geht es also nicht um eine Extrawurst für eine Branche, sondern schlicht und einfach um ein Anliegen des öffentlichen Interesses. Durch eine zielgerichtete Ausbildung im Hygienebereich wird ein potenzielles Gesundheitsrisiko ausgeschaltet. Das Vertrauen in das Gastgewerbe wird gestärkt, was letztlich auch für den Tourismus in der Schweiz Gütesiegel und Werbung zugleich bedeutet. Lebensmittelskandale, wie sie erst kürzlich in unserem Nachbarland Deutschland aufgetreten sind, dürfen bei uns keinen Nährboden finden. In den meisten Gastrobetrieben stimmt die Qualitätssicherung, und es wäre schade, wenn diese Betriebe durch sogenannt schwarze Schafe einen Imageschaden erleiden würden.

In den letzten Jahren ist in der Gastronomie ein vermehrter Wechsel von Betriebsleitern, Pächtern und Besitzern von Gaststätten feststellbar, was in einigen Kantonen zum Teil auch mit einer Deregulierung im Gastgewerbe gefördert wurde. Wenn neue und innovative Angebote entstehen, ist das zu begrüssen. Das darf und soll aber nicht auf Kosten der Qualität und der Sicherheit für den Gast gehen. Gerade wegen diesem grossen Wechsel und dem zum Teil unqualifizierten Personal mussten in einigen Kantonen zusätzliche Lebensmittelkontrolleure angestellt werden, da weder die Betriebsverantwortlichen noch das Personal die entsprechenden Vorschriften im Hygienebereich kannten.

Gerade jenen Parlamentariern, die sich für Liberalisierung und Deregulierung einsetzen - ich zähle mich auch dazu -, muss ich zurufen: Es ist eine Demonstration am falschen Ort, wenn Sie diese Ergänzung im Lebensmittelgesetz bekämpfen. Ausbildung ist besser und billiger, als wenn der Staat die notwendige Qualität durch zusätzliche Kontrollen sicherstellen muss. Auch der überzeugteste Deregulierer käme wohl kaum auf den Gedanken, den Führerschein für Fahrzeuge und damit die Ausbildung abzuschaffen und dafür dreimal so viel Polizei anzustellen, damit noch einigermassen geordnete Verhältnisse im Strassenverkehr herrschen.

Meine Ergänzung zur ständerätlichen Fassung sorgt übrigens dafür, dass nicht übertrieben wird. Der Fischereiverein, der zum Fischessen einlädt, der Skiclub, der in der Clubhütte am Wochenende eine Suppe serviert, der Musikverein, der am Dorffest eine St. Galler Kalbsbratwurst auf den Grill legt - das hoffe ich als St. Galler natürlich - ,oder die Bäuerin, die an der jährlichen Viehschau eine Festwirtschaft führt, sie alle können das auch ohne zusätzliche Ausbildung tun.

Aber auch im Agrotourismus ist eine Ausbildung im Hygienebereich zu begrüssen und dient der Qualitätssicherung. Gastrosuisse, die Kantonschemiker und das Bundesamt für Gesundheit kennen die Probleme, kennen ihre Kunden, und sie befürworten das.

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