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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2000-09-18

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2000-09-18

Wortprotokoll

Unsere Fraktion beantragt Ihnen, der Mehrheit zuzustimmen. Der Verfassunggeber hat bestimmt, ein volles Mehrwertsteuerprozent solle für die Sozialversicherungen und nicht zum Teil noch für den allgemeinen Bundeshaushalt Verwendung finden. Lesen Sie dazu das Abstimmungsbüchlein! Von diesem Betrag wurden dann 17 Prozent abgezwackt. Wir haben heute die Gelegenheit, diesen Fehler zu korrigieren. Übrigens wurden bei der Beschlussfassung die Verbände und die Kantone nicht konsultiert. Die Kantone hätten an der Verteilung auch gerne teilgehabt.

Wir treten dafür ein, dass die aus den geplanten Mehrwertsteuererhöhungen resultierenden Erträge voll und ganz der AHV und der IV zugute kommen und nicht dazu dienen, den Bundeshaushalt zu entlasten. Darum ist es wesentlich, dass die ganzen Erträge und nicht lediglich Ertragsanteile den beiden in Artikel 112 BV behandelten Sozialwerken zugute kommen.

Wir müssen hier zwischen zwei "Baustellen" unterscheiden: Auf der einen Seite ist der AHV-Fonds. Da herrscht Unterdeckung - sie betrug letztes Jahr 78 Prozent -, und die finanziellen Perspektiven von AHV und IV sind nicht dermassen befriedigend. Deshalb werden die beiden Sozialwerke auf die ungekürzten Mehreinnahmen angewiesen sein, und zwar bald. Deshalb ist auch der Rückweisungsantrag der grünen Fraktion abzulehnen. Herr Fasel, die SGK ist auf die Vorlage 1 betreffend die Finanzierung schon eingetreten, aber sie hat ihn einfach in der logischen Folge hinter die Detailberatung zurückgestellt. In jedem Gesetz berät man zuerst die Artikel von 1 bis X, und dann kommt die Finanzierung. Das ist in allen Entwürfen so vorgesehen. Das ist der Grund, weshalb dieser Antrag nichts bringt.

Ich glaube kaum, dass die Stimmberechtigten einverstanden wären, wenn ein ansehnlicher Teil der zusätzlichen Opfer, die ihnen abverlangt werden, nicht direkt in die AHV und die IV fliessen, sondern noch der Bundeskasse zugute kommen würden. 400 Millionen Franken sind doch ein rechter Betrag. Da können Sie so viele finanzpolitischen Pirouetten drehen, wie Sie wollen: Tatsache bleibt, dass der Bund hier Prozente für sich weggeharkt hat, während sich die Kantone prozentual weiterhin voll an den wachsenden Ausgaben zu beteiligen haben.

Ich bitte Sie deshalb, der Mehrheit zu folgen und den Nichteintretensantrag und den Rückweisungsantrag abzulehnen.