Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2005-11-30
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-30
Wortprotokoll
Der Ständerat hat sich ja ausgesprochen intensiv mit der Frage der Lebensmittelhygiene auseinander gesetzt und nach einer sehr langen Debatte letztendlich beschlossen, hier diese Änderung des Lebensmittelrechtes vorzunehmen. Ich glaube, dass der Ständerat gute Gründe gehabt hat, so zu handeln. Ich unterstütze daher die Minderheit Recordon.
Es ist ja nicht zu übersehen, dass auf Kantonsebene in den letzten Jahren eine Nivellierung der Ausbildung auf tiefstem Niveau stattgefunden hat. Es gab im Zusammenhang mit der Revision der kantonalen Gastwirtschaftsgesetze wirklich so etwas wie ein "race to the bottom". Dieses Binnenmarktgesetz bedeutet - so kann man es sehen - noch einmal eine Drehung dieser Spirale nach unten, indem es grundsätzlich Berufserfahrung anstelle von Ausbildung gelten lässt. Man könnte dann auch ausbildungsfrei Betriebsleiter sein, z. B. eines Restaurants. Die Frage ist: Wird dieses Vertrauen des Gesetzgebers, des kantonalen wie des eidgenössischen, von den Gastwirten honoriert? Gibt die Qualität des Gastgewerbes dieser Anspruchslosigkeit des Gesetzgebers Recht? Ich glaube, diese Frage kann man nur mit Nein beantworten, wenn man die sehr hohe Zahl von Beanstandungen in Betracht zieht, die in allen Kantonen von Kontrollbehörden vorgenommen werden, und zwar Jahr für Jahr. Wenn im Kanton Bern bis zu 40 Prozent aller Gastwirtschaftsbetriebe [PAGE 1625] beanstandet werden, dann ist das doch ein enorm hohes Mass. Man hat in den Kantonen bereits Gegensteuer gegeben.
Man hat in einigen Kantonen gemerkt, dass es so nicht geht, dass die Zahl der Mängel, der Beanstandungen, einfach zu hoch ist. Man hat gemerkt, dass der Markt in diesem Bereich nicht funktioniert. Wenn die Gäste nicht mehr kommen, dann wird der Betriebsleiter gewechselt, dann geht es nachher im gleichen Stil weiter. Man hat gemerkt, dass die nachträglichen Kontrollen einfach nicht genügen, um ein befriedigendes Qualitätsniveau zu haben. Wenn wir hier von Qualität reden, dann reden wir ja nicht von irgendeinem Randbezirk oder von irgendeiner Bagatelle; wir reden hier vom Thema Lebensmittelvergiftung, wir reden hier vom Schutz der Gesundheit der Gäste in Hotellerie und Gastronomie. Gesundheitsschutz - ich glaube, da ist niemand in diesem Saal anderer Meinung - ist ein sehr hoher Wert. Wir sind gut beraten, wenn wir diesen Gesundheitsschutz gesetzgeberisch richtig regeln.
Die Ausbildung in Lebensmittelhygiene ist eine präventive Massnahme, nicht eine Massnahme im Nachhinein, sondern eine Massnahme vorweg. Wir sind in diesem Bereich ja nicht sehr anspruchsvoll, Herr Bundesrat, wir geben Ihnen eine Kompetenz. Es ist hier eine Kann-Formulierung vorgesehen. Der Bundesrat kann eingreifen, wenn er das Gefühl hat, es sei im Interesse des Gesundheitsschutzes notwendig.
Ich glaube, einen solchen minimalen Standard braucht es als Begleitmassnahme zur Öffnung des Binnenmarktes. Die Gäste der Gastronomie haben einen minimalen Schutz ihrer Gesundheit verdient.