Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · 2005-11-30
Fehr Hans-Jürg · Nationalrat · Schaffhausen · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-30
Wortprotokoll
Es geht bei Artikel 22 Absatz 2 um die Frage, ob wir ausdrücklich festhalten sollen, dass im Verwaltungsrat und in der Revisionsstelle der Exportrisikoversicherung beide Geschlechter angemessen vertreten sein sollten. Als Minderheit sind wir der Auffassung, dass man das tun sollte. Es geht hier de facto darum, dafür zu sorgen, dass es in diesen Gremien auch eine Vertretung der Frauen haben wird.
Nun kann man sich fragen - und das wurde auch gefragt -: Ist es denn nötig, das hier festzuschreiben? Ist das nicht sowieso vorgeschrieben? Steht das nicht sowieso in der Bundesverfassung? Da muss ich sagen: Doch, es steht in der Bundesverfassung, es steht auch im Gleichstellungsgesetz, dass man bei allem, was der Staat tut, auf Gleichstellung und Gleichberechtigung achten sollte. Wenn wir aber die Realität anschauen, wenn wir z. B. die Führungsgremien der bundeseigenen Betriebe oder die diversen Kommissionen anschauen, stellen wir fest, dass die Frauen in diesen Gremien weiterhin massiv untervertreten sind. Das gilt ja notabene auch für den Bundesrat; da ist ja die Vertretung der Geschlechter auch nicht angemessen. Es hilft also nichts, wenn man sich auf die bereits bestehenden Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen beruft. Es ist offensichtlich nötig, in jedem Gesetz erneut darauf aufmerksam zu machen, dass man die Geschlechtervertretung beachten und umsetzen sollte. Realität und Wunsch klaffen hier weit auseinander.
Es ist uns entgegengehalten worden, es sei sinnlos, eine Verfassungsbestimmung in einem Gesetz zu wiederholen. Sie haben das schon einmal gemacht - gerade vor fünf Minuten. Sie haben nämlich beim Bundesgesetz zur Förderung der Information über den Unternehmensstandort Schweiz auf Wunsch des Ständerates festgeschrieben, dass man nachhaltig ansiedeln soll. Das Prinzip der Nachhaltigkeit ist ein Verfassungsprinzip. Dennoch haben Sie den Eindruck gehabt, man müsse es wieder ins Gesetz schreiben, damit auch tatsächlich nachhaltig angesiedelt wird. Das ist hier doch der genau gleiche Fall: Man muss auch in dieses Gesetz wieder schreiben, dass die Geschlechter angemessen vertreten sein sollten.
Ich bitte Sie, an Ihrem Entscheid der ersten Runde festzuhalten. Wir hatten damals im Nationalrat eine Mehrheit; im Ständerat gab es eine ganz knappe Mehrheit gegen diese Bestimmung. Ich bitte Sie, Ihrem eigenen Kurs treu zu bleiben und dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.