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Deiss Joseph · Bundesrat · 2005-11-30

Deiss Joseph · Bundesrat · Freiburg · 2005-11-30

Wortprotokoll

Es ist in der Tat selbstverständlich, dass sich im Normalfall die Kontrolleure anmelden, Herr Scherer. Sie haben richtig zitiert. Aber dann kommt ein Aber, und dieses Aber lautet, dass die Glaubwürdigkeit der Kontrollen es nicht ausschliessen darf, dass auch unangemeldet kontrolliert werden kann, wenn es schwierig ist, gewisse Dinge durchzusetzen. Sonst werden die Kontrollen ganz einfach unmöglich. Ich bin also auch Ihrer Meinung, dass man sich, um die Effizienz bei ordentlichen Kontrollen zu wahren, anmeldet. Man hat dann auch die besseren Bedingungen, um die Kontrollen durchzuführen. Aber es muss im Verdachtsfall auch möglich sein, unangemeldet zu kontrollieren.

Deshalb bitte ich Sie, diesen Passus so zu formulieren, wie es der Bundesrat vorgeschlagen hat, und den Beschluss gemäss der ersten Lesung im Nationalrat zu korrigieren.