Marty Kälin Barbara · Nationalrat · 2005-11-30
Marty Kälin Barbara · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2005-11-30
Wortprotokoll
Herr Glur, Sie hätten mir zuhören sollen. Ich habe genau diese Antwort bereits gegeben; aber ich wiederhole sie gerne für Sie. Ich habe gesagt, dass gemäss Artikel 135 Absatz 1 StGB die Verletzung der Würde des Menschen unter Strafe gestellt ist, und zwar geht es um die Gewaltdarstellung. Ich kann Ihnen den Absatz zitieren:
"Wer Ton- oder Bildaufnahmen, Abbildungen, andere Gegenstände oder Vorführungen, die, ohne schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Wert zu haben, grausame Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Tiere eindringlich darstellen und dabei die elementare Würde des Menschen in schwerer Weise verletzen, herstellt, einführt, lagert, in Verkehr bringt, anpreist, ausstellt, anbietet, zeigt, überlässt oder zugänglich macht" - ich kann nichts dafür, das steht so im Gesetz -, "wird mit Gefängnis oder mit Busse bestraft."
Also gibt es diese Bestimmung, und wenn Sie diese unrichtige Behauptung, die auch im Ständerat gemacht wurde, einfach immer wiederholen, wird sie deswegen nicht richtiger - abgesehen davon, dass es auch die unbestimmten Gesetzesbegriffe gibt; auch das ist kein Argument.