Noser Ruedi · Nationalrat · 2005-11-30
Noser Ruedi · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-11-30
Wortprotokoll
Die Minderheit beantragt Ihnen, die von der Mehrheit ins Tierschutzgesetz eingeschmuggelte Deklarationspflicht für Nahrungsmittel aus tierischer Produktion zu streichen. Wir haben bereits das letzte Mal eine intensive Debatte geführt. Der Antrag der Minderheit und der Antrag der Mehrheit sind die gleichen wie in der ersten Debatte; auch im Ständerat lagen die gleichen Anträge vor. Die Argumente kann man hüben und drüben nachlesen. Wir müssen hier also nicht mehr in aller Breite auswalzen, was schon gesagt ist.
Verzweifelt haben die Bauernvertreter nach einer neuen, praktikablen Formel gesucht. Zuerst wollten sie sich einfach darauf beschränken, dass man angeben müsse, ob etwas vom Ausland komme oder nicht. Sie mussten dann zur Kenntnis nehmen, dass die Herkunftsbezeichnung bereits im Landwirtschaftsgesetz geregelt ist. Dann wollten sie sich konkret auf Fleisch und auf Milch konzentrieren und mussten feststellen, dass praktisch keine ausländische Milch und nur wenig ausländisches Fleisch importiert wird; bloss dass dieses Fleisch in der Deklaration oftmals noch besser abschneiden würde als Schweizer Fleisch. Daraufhin sind die Bauernvertreter erschöpft wieder ins tierschützerische Lotterbett zurückgefallen.
Wer bei den Nahrungsmitteln eine Deklaration der Art der Tierhaltung will, will einen grossen administrativen Aufwand und einen grossen Kontrollapparat in der Schweiz aufbauen. Demgegenüber gibt es nichts Ähnliches im Ausland. Dass damit die Produktionskosten abermals steigen werden, ist wohl klar. Bei Milch und Fleisch führt dieser Aufwand zu einer richtigen Kalberei, denn wir verwenden Produkte, die zu über 95 Prozent aus der Schweiz stammen.
Wenn man im Amtlichen Bulletin die Debatten der beiden Räte nachliest und etwas studiert, so fallen einem zwei Argumente der Befürworter auf, die sich wohl in der Realität als Bumerang herausstellen werden:
1. Alle Befürworter der Deklarationspflicht gehen davon aus, dass die Tiere in der Schweiz besser gehalten werden als im Ausland. Dabei haben französische, brasilianische oder argentinische Produzenten viel bessere natürliche Grundlagen, um Tiere artgerecht zu halten. So wird auf Schweizer Käse stehen müssen, dass die Milch von Kühen stammt, die sich in Anbindehaltung befinden, während auf französischem Käse schon heute stehen könnte, dass diese Milch aus naturnaher Tierhaltung kommt. Liebe Schweizer Bauern, Sie können dann nicht geltend machen, dass Sie zuerst Ihre Investitionen amortisieren müssen. Die Etiketten werden umgehend nach Inkrafttreten dieses Gesetzes gedruckt.
2. Der Konsument wird als verantwortungsbewusstes, patriotisches Wesen dargestellt, das bereit ist, dreimal mehr zu bezahlen, wenn es weiss, dass das Produkt aus der Schweiz stammt. Mancher Dorfgewerbler wird Ihnen bestätigen können, dass diese Sonntagsreden während der Woche in keiner Weise umgesetzt werden. Im Gegenteil: Es ist anzunehmen, dass sich immer mehr Konsumenten nach günstigen Produkten im In- und Ausland umschauen werden. Die Produkte muss man ja nicht im Laden kaufen; man kann sie durchaus auch im Internet bestellen und ins Haus liefern lassen. Dort haben Sie überhaupt keine Deklarationspflicht nach Schweizer Recht zu befolgen. Liebe Bauern, seien Sie also nicht erstaunt, wenn sich das tierschützerische Lotterbett, in dem Sie im Moment so schön erfolgreich schlafen, in der Realität zu einem Käfig entwickeln wird, aus dem Sie aus eigener Kraft nicht mehr herauskommen.
Dass es einige Bauern gibt, die sehr wohl erkannt haben, dass dies so ist, zeigt der Antrag Bigger. Wenn es mit diesem Antrag dann gelingt, die Mehrheit zu kippen, kann man dem durchaus auch zustimmen. Nur ist er absolut überflüssig, da ja bereits im heutigen Landwirtschafts- bzw. Lebensmittelgesetz steht, was er verlangt, und es undenkbar ist, dass der Bundesrat eine Deklarationspflicht erlassen wird, die nicht WTO-konform ist. Ich bitte Sie also, auch diesen Antrag abzulehnen. Wir brauchen keine Wiederholungen im Gesetz.
Unterstützen Sie den Antrag der Minderheit, und verhindern Sie, dass es in Zukunft auf Etiketten von Schweizer Landwirtschaftsprodukten heissen wird: Dieses Produkt stammt von Bauern aus staatlich-grüner Käfighaltung.