Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-09-18
Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-18
Wortprotokoll
Nur eine Bemerkung dazu: Wir sind uns im Grundsatz einig, Frau Ménétrey-Savary, wir wollen die Datenträger vernichten. Uneinig sind wir über den Zeitpunkt. Der Zeitpunkt, den Sie anstreben, ist der falsche. Warum? Weil dann das Urteil noch nicht rechtskräftig geworden ist. Darum müssen die Datenträger aufbewahrt werden. Wenn nicht, können Sie aus Beweisgründen kein nochmaliges Abspielen verfügen. Wenn diese Aussagen, die transkribiert worden sind, strittig gemacht werden, muss dann gemäss dem Grundsatz "in dubio pro reo" in jedem Fall zugunsten der beklagten Person entschieden werden. Das liegt auch nicht in Ihrem Interesse.
Darum bitte ich Sie im Namen der Mehrheit: Stimmen Sie bei Absatz 3 und dann auch bei Absatz 5 für die Mehrheit.