Bührer Gerold · Nationalrat · 2005-12-01
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-12-01
Wortprotokoll
Die Fraktion hat bereits mitteilen lassen, dass wir selbstverständlich wie bei früherer Gelegenheit die Mehrheit unterstützen und die Kosa-Initiative aus den Ihnen bekannten Gründen ablehnen.
Nach den Tiraden, nach den unsachlichen Anwürfen von Kollege Rechsteiner fühlen wir uns hingegen verpflichtet, einige Klarstellungen anzubringen.
1. Kollege Rechsteiner, in der Bundesverfassung, Artikel 99 Absatz 4, steht unmissverständlich geschrieben: "Der Reingewinn der Schweizerischen Nationalbank geht zu mindestens zwei Dritteln an die Kantone." Wie Sie als Mitglied dieses Parlamentes auf den Vorwurf kommen können, wir hätten hier die Kantone widerrechtlich begünstigt, das ist mir schlichtweg schleierhaft. Denn bei diesen Mitteln, Herr Rechsteiner, handelt es sich buchhalterisch um nichts anderes als um in der Vergangenheit aufkumulierte frühere Gewinne der Nationalbank. Deswegen hat sich der Bundesrat und hat sich dieses Parlament zu Recht auf Artikel 99 Absatz 4 der Verfassung gestützt. Ich halte daher fest: Der Vorwurf einer widerrechtlichen Ausschüttungspolitik kann nicht so im Raum stehen bleiben.
2. Sie können es drehen und wenden, wie Sie wollen. Es ist de facto, wenn wir den Bundeshaushalt und den AHV-Haushalt konsolidiert betrachten, ein Nullsummenspiel, das Sie veranstalten. Denn Sie nehmen, was den Bundesanteil anbelangt, Mittel aus der Bundeskasse weg zugunsten der AHV. Das kann man wollen, aber finanzpolitisch betrachtet ist es nichts anderes als ein Nullsummenspiel.
3. Wir sind ja nicht alleine in dieser Welt. Ich kenne kein massgebendes wirtschaftsstarkes Land, das in Bezug auf die Ausschüttung seiner Zentralbankgewinne eine direkte Abführungsverpflichtung an ein tragendes Sozialwerk kennt. Ich glaube, dass das Vertrauen in die Stabilität der Geldpolitik, in die Stabilität und Verlässlichkeit der Nationalbank letztlich eigentlich nicht nur im volkswirtschaftlichen Gesamtinteresse, sondern sehr stark auch im Interesse derjenigen Bevölkerungsschichten liegt, die Sie zu vertreten angeben.