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Kaufmann Hans · Nationalrat · 2005-12-01

Kaufmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-12-01

Wortprotokoll

Das Thema Nationalbankgold beschäftigt uns nun schon seit einigen Jahren, und mit der Bereinigung des noch verbleibenden Teils, der Vorlage 3, werden wir uns jetzt hoffentlich für einige Zeit wiederum das letzte Mal damit beschäftigen. Es geht heute aber nicht mehr um die Verteilung der 21 Milliarden Franken Verkaufserlös der nicht mehr benötigten Notenbankreserven, sondern nur noch um jene 7 Milliarden, die dem Bund zugefallen sind. Wie Ihnen bekannt ist, haben sich die Bundesratsparteien auf einen Kompromissvorschlag geeinigt, gemäss dem die 7 Milliarden dem AHV-Fonds ohne Zweckbindung zugewiesen werden sollen. Diesem Vorschlag haben aber auch die Vertreter der Nichtbundesratsparteien in der Kommission zugestimmt, denn die Zustimmung erfolgte einstimmig.

Ob diese 7 Milliarden eines Tages zur Sanierung der IV herangezogen werden, darüber wird heute nicht entschieden, zumal die CVP ihre parlamentarische Initiative 04.490, "Bundesanteil Nationalbankgold zur Gesundung der IV", zurückgezogen hat. Diese zielte bekanntlich darauf ab, die Kredite, welche die IV beim AHV-Fonds zur Finanzierung ihrer Defizite aufgenommen hat, die sogenannten [PAGE 1634] IV-Verlustvorträge, abzuschreiben, um damit die IV indirekt zu sanieren. Darüber konnten sich die Bundesratsparteien nicht einigen, weshalb heute nur der Übertrag des an den Bund überwiesenen Betrages von 7 Milliarden Franken an den AHV-Fonds ohne aufgelaufene Zinserträge zur Diskussion ansteht.

Ihre WAK schlägt Ihnen mit 19 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen auch vor, auf die Schaffung eines IV-Ausgleichsfonds zu verzichten.

Die Vorlage 2, der Bundesbeschluss über die Volksinitiative "Nationalbankgewinne für die AHV", hat mit der Vorlage 3 insofern eine Verbindung, als Letztere aus einer Aufteilung der ursprünglichen Vorlage 2 im Ständerat als indirekter Gegenvorschlag hervorgegangen ist. Das tönt relativ kompliziert, und um Sie nicht mehr allzu sehr mit formalistischen Problemen zu belasten, verzichte ich auf eine weitere Schilderung des Werdegangs der Vorlage 3.

Die Vorlage 2, die sogenannte Kosa-Initiative, bezieht sich nicht auf die Verkaufserlöse der nicht mehr benötigten Währungsreserven, sondern auf die künftigen Gewinne unserer Nationalbank. Die Initiative will aus den künftigen Gewinnen vorerst 1 Milliarde Franken pro Jahr den Kantonen zukommen lassen und den Gewinn, der diese Milliarde übersteigt, dem AHV-Fonds zukommen lassen. Der Nationalrat hat in der Wintersession 2004 diese Volksinitiative abgelehnt und damals einem direkten Gegenvorschlag zur Initiative zugestimmt. Dieser direkte Gegenvorschlag sah vor, 50 Prozent der künftigen Nationalbankgewinne an die AHV und 50 Prozent an die Kantone zu verteilen.

Der Ständerat hat aber im Frühling 2005 diesem Gegenvorschlag unseres Rates keine Folge geleistet. Der Ständerat will am bisherigen Verteilschlüssel, d. h. zwei Drittel an die Kantone und ein Drittel an den Bund, festhalten.

Wir haben nun in Ihrer WAK beschlossen, ebenfalls auf einen Gegenvorschlag zu verzichten und die Volksinitiative erneut abzulehnen. Die Ablehnung der Volksinitiative erfolgte im Stimmenverhältnis 13 zu 8. Deshalb finden Sie auch auf der Fahne zu Artikel 2 des Teils 2 B einen Minderheitsantrag, der eine Zustimmung zur Initiative verlangt.

In der Vorlage 3 finden Sie ferner einen Antrag Ihrer Kommission - und das scheint mir wichtig -, der darauf abzielt, die Vorlagen 2 und 3 miteinander zu verknüpfen, indem eben die Vorlage 3, das heisst die Übertragung der 7 Milliarden Franken Verkaufserlös aus dem Nationalbankgold an die AHV, erst dann in Kraft tritt, wenn die Volksinitiative, die Kosa-Initiative, entweder zurückgezogen oder abgelehnt worden ist. Das heisst im Klartext: Wenn die Kosa-Initiative angenommen würde, dann käme eben keine Übertragung der 7 Milliarden an die AHV zustande, und wir würden dann allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt nochmals über die Verwendung der besagten 7 Milliarden zu beschliessen haben.

Ich bitte Sie deshalb im Namen der Kommission, unseren Vorschlägen, die 7 Milliarden Franken dem AHV-Fonds zuzuweisen, zuzustimmen und die Volksinitiative ohne Gegenvorschlag abzulehnen.