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Vallender Dorle · Nationalrat · 2000-09-18

Vallender Dorle · Nationalrat · Appenzell A.-Rh. · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-09-18

Wortprotokoll

Die zweite Änderung der Kommission bzw. der Kommissionsmehrheit gegenüber dem Beschluss des Ständerates betrifft die Registrierung und Identifizierung von Käufern eines Natel D easy. Beim Erwerb von so genannten Prepaid-Karten kann auf ein Abonnement verzichtet werden. Damit sind auch die Eigentümer dieser Handys nicht bekannt. Der Ständerat möchte, dass die Anbieterinnen solcher Leistungen die Kunden ohne Abonnement registrieren und "während mindestens zwei Jahren nach Aufnahme der Kundenbeziehung" Auskünfte erteilen können. Dies zum Zweck der erfolgreicheren Bekämpfung von Kriminellen, die solche Natels verwenden.

Ihre Kommission bezweifelt aus drei Gründen, dass die Einführung einer Registrierungspflicht zielführend und verhältnismässig ist. Erstens lesen auch Kriminelle das Bundesblatt. Wenn Käufer von Prepaid-Karten registriert würden, werden Kriminelle auf Satellitentelefone, Telefonkabinen, Handys von Drittpersonen oder auf ausländische Anbieter ausweichen. Auch wäre nicht auszuschliessen, dass mehr Handys gestohlen würden.

Zweitens erscheint die Massnahme unverhältnismässig, da von den etwa 1,2 Millionen Prepaid-Karten der weitaus grösste Teil Jugendlichen, Geschäftsleuten oder Touristen gehört, die aus verschiedenen, aber sicher nicht aus kriminellen Gründen solche Geräte benutzen. Nur eine verschwindend kleine Zahl der Benutzer solcher Karten dürften Kriminelle sein. Hingegen wäre die Einführung einer Registrierungspflicht für Poststellen, Kioske, Supermärkte und andere Anbieter mit unverhältnismässig grossem zusätzlichem Aufwand verbunden. Dieser Aufwand erscheint angesichts des mässigen Erfolges in Sachen Verbrechensbekämpfung nicht gerechtfertigt.

Drittens bezweifelt auch der eidgenössische Datenschutzbeauftragte, Herr Guntern, die Wirksamkeit der Registrierungspflicht und erachtet sie aus den genannten Gründen als unverhältnismässig. Weiter sei darauf hingewiesen, dass man mit Prepaid-Karten die Abonnementskosten spart und seine Natelnummer nur ausgewählten Personen zu erkennen gibt.

Ihre Kommission empfiehlt Ihnen mit 9 zu 6 Stimmen, am Beschluss unseres Rates festzuhalten.